Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will an diesem Mittwoch die überarbeiteten und innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung vorlegen. Das geht aus dem 19-seitigen Papier hervor, über das die "Rheinische Post" in ihrer Mittwochausgabe berichtet.
In dem Schreiben heißt es: "Die Eckpunkte treffen wesentliche Aussagen zur Einführung der im Koalitionsvertrag vereinbarten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Konsumentinnen und Konsumenten, des Kinder- und Jugendschutzes sowie zu Informations-, Beratungs-, und Präventionsangeboten werden adressiert." Durch eine staatlich kontrollierte Lieferkette sollen der Gesundheitsschutz gewährleistet und die organisierte Kriminalität sowie der Schwarzmarkt eingedämmt werden, heißt es darin. Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren evaluiert werden.
"Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen", heißt es weiter. "Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis (getrocknete Pflanzen) zum Eigenkonsum im privaten und im öffentlichen Raum sind unabhängig vom konkreten THC-Gehalt und Herkunft straffrei." Der Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet und straffrei werden, begrenzt auf drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person. Dies solle aber mit besonderen Kinder- und Jugendschutzregelungen flankiert werden: Pflanzen und Erträge aus dem Eigenanbau seien vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden, heißt es weiter. Der Vertrieb von Genusscannabis soll künftig mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und Apotheken erfolgen können. Abgabestellen müssten Auflagen in Bezug auf Sachkunde, Beratung und räumliche Lage erfüllen und Werbung für Cannabisprodukte soll untersagt werden. "Als Mindestaltersgrenze für den Verkauf und den Erwerb von Genusscannabis wird die Vollendung des 18. Lebensjahres des Erwerbers festgelegt. Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz wird geprüft, ob für die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Obergrenze für den THC-Gehalt festgelegt wird", heißt es in dem Entwurf.
"Der maximale THC-Wert für Nutzhanf sollte entsprechend des ab 1. Januar 2023 geltenden EU-Rechts z.B. auf 0,3 Prozent festgelegt werden." Für Minderjährige blieben die bisher strafrechtlich bewährten Verhaltensweisen, insbesondere Anbau, Erwerb und Besitz von Genusscannabis weiterhin verboten. Außerdem würden sich den Eckpunkten zufloge Erwachsene wie Minderjährige beim Handeltreiben und Inverkehrbringen ohne Lizenz weiterhin strafbar machen.
Für die entsprechenden Grundtatbestände solle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe gelten.
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