Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren in Niedersachsen gilt ab 1. April

Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft.

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Zwei Frauen gehen mit einem Hund Gassi (Archiv)
Zwei Frauen gehen mit einem Hund Gassi (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Dies teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.


Die Regelung tritt in Kraft, um Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu schützen, da diese Phase für viele Tiere besonders sensibel ist. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde an die Leine genommen werden, um zu verhindern, dass sie Jungtiere aufscheuchen oder Nester zerstören. Die Leinenpflicht gilt insbesondere auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche.

Ausnahmen bestehen für Blindenführerhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung. Die örtlichen Kommunen sind für die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das Ministerium empfiehlt, sich bei den jeweiligen Kommunen über zusätzliche Regelungen zu informieren, da diese die Anleinpflicht gegebenenfalls ausweiten können.

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