Linksextremer Brandanschlag auf Landesaufnahmebehörde - Ermittler tappen im Dunkeln

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe sieht indes keine Hinweise auf die Bildung einer terroristischen Organisation.

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Zehn Busse wurden bei dem Brandanschlag am 9. Januar völlig zerstört. Durch die enorme Hitzeentwicklung verzog sich sogar das Metall.
Zehn Busse wurden bei dem Brandanschlag am 9. Januar völlig zerstört. Durch die enorme Hitzeentwicklung verzog sich sogar das Metall. | Foto: Blaulicht-38 / Phil-Kevin Lux

Braunschweig/Hannover. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle tappt bei den Ermittlungen zum mutmaßlich linksextremistisch motivierten Brandanschlag in der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig und Hannover-Langenhagen bislang im Dunkeln. Wie Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier von der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegenüber regionalHeute.de berichtet, habe ein Zeugenaufruf bisher "nicht zu erfolgversprechenden Hinweisen" zur Tataufklärung geführt. Zu größerer Sicherheit zum Tathintergrund habe ein weiteres Bekennerschreiben geführt, welches Ende Januar im Internet auftauchte.


Dieses zweite Bekennerschreiben beinhalte laut Kolkmeier "sehr detaillierte Angeben zu dem zweiten - versuchten - Brandanschlag auf das Gebäude der Landesaufnahmebehörde in Hannover-Langenhagen." Es sei daher davon auszugehen, dass die Selbstbezichtigungen authentisch seien. "Die Anschlagsziele und die Begründungen für die Brandlegungen deuten auf ein linksradikales, beziehungsweise linksextremistisches Täterspektrum hin", führt Kolkmeier weiter aus. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der für die Verfolgung terroristischer Straftaten originär zuständig sei, habe man die Akte zur Überprüfung vorgelegt. In Karlsruhe hätte man aber bislang "keine ausreichenden Anknüpfungspunkte" dafür gesehen, das Verfahren zu übernehmen.


Tatausführung deutet auf mehrere Täter hin


Wie es aus Insiderkreisen in Karlsruhe heißt, fehle für eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Organisation nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches. Entsprechend verneint Oberstaatsanwalt Kolkmeier die Frage, ob die Tat bereits einer konkreten Gruppierung zugeordnet werden könne, nichtsdestotrotz "deutet die Tatvorbereitung und -ausführung auf ein planvolles, abgestimmtes Vorgehen mehrerer Täter hin, zumal zwei Tatobjekte zeitgleich betroffen waren", so Kolkmeier.

Einschätzung könnte sich noch ändern


Paragraf 129a gehört zu einer Reihe an Gesetzen, die originär aus den Anschlägen der Roten Armee Fraktion (RAF) resultierten. Die Bundesanwaltschaft sieht demnach keine besonders schwerwiegende Staatsgefährdung oder die Bildung einer terroristischen Organisation vor dem Hintergrund der Brandanschläge. Die Generalstaatsanwaltschaften und die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe stehen jedoch laufend in Kontakt, sodass der Bund im Falle einer Neubewertung der Lage dennoch tätig werden könnte.


Am 9. Januar waren an der Landesaufnahmebehörde in der Boeselagerstraße in Braunschweig zehn Kleinbusse in Brand gesetzt worden, die zum Fuhrpark der für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zuständigen Stellen gehörten. Die unbekannten Täter richteten ihren Anschlag gegen das "mörderische Abschiebesystem", wie es in dem Bekennerschreiben heißt.


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