Lovemobil-Prozess: Heute geht es weiter

von Frederick Becker


Eine 40-jährige Prostituierte wurde gewaltsam erstickt. Symbolfoto: aktuell24(BM)
Eine 40-jährige Prostituierte wurde gewaltsam erstickt. Symbolfoto: aktuell24(BM) | Foto: aktuell24(BM)

Hohenhameln/Hildesheim. Er soll aus Habgier getötet haben. Am heutigen Mittwoch ab 9 Uhr findet der nächste Verhandlungstag im Fall der in ihrem Wohnwagen bei Hofschwicheldt getöteten Prostituierten statt.


Angeklagt ist ein 30 Jahre alter Mann aus Salzgitter, dem von der Staatsanwaltschaft Hildesheim Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vorgeworfen wird (wir berichteten).

In den vorangegangenen Verhandlungstagen hatten bereits ein ehemaliger Kumpel des Angeklagten sowie mehrere Polizisten und Kriminaltechniker ausgesagt - und der 46-jährige Wolfenbütteler, der zunächst als dringend tatverdächtig galt, aber dann aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Obwohl die Zeugen ihn belasteten, leugnet der Angeklagte die Tat.

So erklärt das Gericht den Hintergrund:
Er soll am 4. November 2016 eine Prostituierte in deren Wohnwagen, der an der B 494 in der Nähe von Hohenhameln abgestellt war, mit dem Ziel aufgesucht haben, ihr ihre Tageseinnahmen, wenn nötig mit Gewalt, abzunehmen. Nachdem sie dies auf seine Aufforderung hin abgelehnt habe, soll er sie geschlagen, zu Boden gebracht und sich so auf ihren Oberkörper gestellt haben, dass sie kurz darauf durch Ersticken verstarb, was der Angeklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen haben soll. Anschließend soll er - wie von ihm beabsichtigt - die Tageseinnahmen - zirka 1.000 Euro - sowie einen Fernseher und ein Handy an sich genommen und den Tatort verlassen haben.

Die Ermittlungen hatten zunächst einen dringenden Tatverdacht gegen einen anderen Mann ergeben, die zu einer Anklage wegen Totschlags vor dem Landgericht führten. Aufgrund der Angaben eines bis dahin unbekannten Zeugen im Laufe der Hauptverhandlung wurde der Mann Anfang Juli 2017 freigesprochen. Stattdessen ergab sich der dringende Tatverdacht gegen den nunmehr Angeklagten, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet.

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