Meerschweinchen ausgesetzt: PETA setzt Belohnung aus

In der vergangenen Woche wurden sieben Meerschweinchen in einem Karton an einer Tankstelle an der Hamburger Straße entdeckt. Ein Tier starb.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Tierrechtsorganisation PETA setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die bei der Aufklärung einer Tierquälerei helfen.


In der vergangenen Woche wurden sieben Meerschweinchen in einem Karton an einer Tankstelle an der Hamburger Straße entdeckt. "Was sollen wir noch sagen? Es ist unglaublich wie viele Tiere zur Zeit von ihren Menschen auf diese Art und Weise im Stich gelassen werden" und "Die armen Tiere scheinen auf engem Raum zusammengepfercht gelebt zu haben. Sie sind übersät von Bisswunden und eines der Tiere verstarb direkt nach unserem eintreffen am Einsatzort", schreibt der Tierschutzverein Braunschweig in einem Instagram-Post.

PETA setzt Belohnung aus


Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym, heißt es in einer Pressemitteilung von PETA am heutigen Dienstag.

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer die Tiere mit ihren Verletzungen einfach sich selbst überlassen und ihr Leben riskiert hat“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und stattdessen das Tierheim um Hilfe bitten müssen. Die kleinen Nager einfach auszusetzen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um das ehemalige Zuhause der Tiere zu ermitteln.“

Aussetzen ist strafbar


Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.


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