Region. Seit Beginn der Badesaison Anfang Mai sind in Deutschlands Gewässern rund 150 Menschen ertrunken. Insgesamt kamen in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mindestens 236 Personen im Wasser ums Leben, wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in ihrer Zwischenbilanz 2025 aufzeigt.
In Niedersachsen kamen in den ersten sieben Monaten des Jahres 23 Menschen ums Leben - 7 weniger, als im Vorjahreszeitraum. Deutschlandweit seien es zwar 16 Todesfälle weniger als im gleichen Zeitraum 2024, doch vor allem die Entwicklung im Juni bereitet Sorgen. Insbesondere in der zweiten Monatshälfte im Juni sei es zu einer Häufung tödlicher Badeunfälle gekommen. Über den gesamten Monat hinweg ertranken mindestens 70 Menschen, 18 mehr als vor einem Jahr. Im Juli ereigneten sich 47 Unglücksfälle. Ein Jahr davor waren es 64. „Wir wissen, dass es an sonnigen und heißen Sommertagen zu mehr Unfällen kommt. Das mussten wir zuletzt im Juni erleben. Deshalb mein Appell an alle, die in den kommenden Wochen die Gewässer aufsuchen: Bleiben Sie vorsichtig, beachten Sie die Baderegeln und gehen Sie keine Risiken ein“, so DLRG-Präsidentin Ute Vogt.
Gefahr vor allem in Seen und Flüssen
Besonders gefährlich bleiben laut DLRG unbewachte Binnengewässer. 87 Menschen ertranken in Seen, 85 in Flüssen. Damit entfallen fast drei Viertel aller Todesfälle (73 Prozent) auf diese Bereiche. "Vielfach ereignen sich diese Unfälle abseits unbewachter Badebereiche. Hilfe ist dann oft nicht in Sicht oder zu spät vor Ort", so Vogt.
An den Küsten starben bis Ende Juli zehn Menschen – alle in der Ostsee. In Schwimmbädern gab es neun Todesfälle. Dort wie an bewachten Stränden sorgen Tausende ehrenamtliche Rettungsschwimmer der DLRG für Sicherheit.
Junge Männer besonders gefährdet
Auffällig ist der hohe Anteil junger Opfer. 49 Ertrunkene waren zwischen elf und 30 Jahre alt – fast alle männlich. Über alle Altersgruppen hinweg lag der Männeranteil bei 84 Prozent. Häufige Ursachen seien Übermut, Leichtsinn und fehlende Schwimmfähigkeit.
Weniger Unfälle bei Wassersport – aber Sicherheitslücken
13 Menschen starben bislang bei Freizeitaktivitäten wie Paddeln oder Bootfahren, deutlich weniger als im Vorjahr. „Viele dieser Todesfälle ließen sich durch das Tragen einer Rettungsweste verhindern“, betonte Vogt.
Appell an Eltern
Besonders tragisch: Acht Kinder unter zehn Jahren ertranken, meist durch einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit. Mit der Kampagne „Du bist die Aufsicht“ ruft die DLRG Eltern dazu auf, ihre Kinder beim Baden nie aus den Augen zu lassen – auch nicht in flachen oder kleinen Gewässern wie Pools oder Gartenteichen.
NLWKN warnt vor Gefahren an Niedersachsens Gewässern
Auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mahnt zu besonderer Vorsicht. Man beobachte mit Sorge nicht selten leichtsinniges Verhalten an den vom NLWKN gepflegten Gewässern. Immer wieder würden Erholungssuchende die natürlichen Gefahren unterschätzen oder ignorieren sogar Warnschilder. Gefährliche Situationen seien die Folge.
Ein Fluss ist kein Freizeitpark
„Wasser ist Leben – aber auch lebensgefährlich. Das weiß nur zu gut, wer wie die Beschäftigten des NLWKN, jeden Tag für, an, auf und manchmal sogar in Gewässern arbeitet. Nicht wenige von uns betreiben selbst gerne Wassersport. Aber: Ein Fluss ist kein Freizeitpark. Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken“, betont Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten.
Zwar erlaube das niedersächsische Wassergesetz grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie beispielsweise Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“. Das bedeute aber nicht, dass das Baden in Flüssen ungefährlich ist. Im Gegenteil. Der NLWKN rät davon dringend ab. Denn sowohl das Wasser selbst wie auch Hindernisse sowie Müll über und unter Wasser können schnell zur tödlichen Gefahr werden, insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen.
„Ähnlich wie bei einem Spaziergang im Wald gilt: ‚Erlaubt‘ heißt lange nicht ‚ungefährlich‘. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und bewachten, ausgewiesenen Badestellen. Das zeigen auch die jährlichen Statistiken der DLRG über Ertrinkungsunfälle“, erklärt Drosten. Der NLWKN bittet alle um besondere Vorsicht, um die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen.
Unbedingt im Vorfeld informieren
Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Dies wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem auch durch Gemeingebrauchsverordnungen, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen, festgelegt, welche bei den Unteren Naturschutzbehörden einsehbar sind. Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld sorgfältig informieren, stets vorsichtig sein und mit dem eigenen Verhalten mithelfen, sich, andere und die Natur zu schützen.
Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen können in folgendem Artikel heruntergeladen werden: Gemeingebrauch.