Region. Mit dem 1. Juli sind auch wieder einige Änderungen in Kraft getreten. Die betreffen zu großen Teilen vor allem die Finanzen. In einer Übersicht zeigen wir die wichtigsten Änderungen und Neuerungen.
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Auch zur Jahresmitte treten wieder einige Änderungen in Kraft. So können sich die Rentner im Land über etwas mehr Geld freuen. Auch in puncto Girokarten wird sich etwas ändern und auch beim Bürgergeld gibt es einige Veränderungen. Welche Änderungen mit dem 1. Juli in Kraft getreten sind, erklären wir in Kürze.
Mehr Rente
Ab dem 1. Juli dürfen sich rund 21 Millionen Rentner über ein wenig mehr Geld auf dem Konto freuen - die Renten steigen um bis zu 5,86 Prozent in Ostdeutschland und 4,39 Prozent im Westen.
Bürgergeld
Mit dem 1. Juli ist der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft getreten. Das bedeutet unter anderem, dass das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen gezählt wird. Außerdem erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbstätige. Erbschaften gelten mit der neuen Regelung nun als Vermögen.
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Beiträge für Pflegeversicherungen steigen
Der Gesamtbeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigt für Kinderlose von 3,4 auf 4 Prozent. Auch für Eltern bis zu drei Kindern nehmen die Beiträge zu, von bisher 3,05 auf dann 3,1 bis 3,4 Prozent. Erst ab vier Kindern sinken die Abgaben auf 2,95 und dann 2,8 Prozent. Der Teilbetrag der Unternehmen wächst unabhängig von der Kinderzahl ihrer Beschäftigten von 1,525 auf pauschal 1,7 Prozent.
E-Rezept kommt
Ab dem 1. Juli können Patienten das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli sollen 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.
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Gasspeicherumlage steigt
Die Gasspeicherumlage wird mehr als verdoppelt - für gewöhnliche Verbraucher bedeutet das ein paar Euro mehr im Jahr. Die Umlage steigt ab dem 1. Juli auf 1,45 Euro pro Megawattstunde.
Digitale Rentenauskunft
Im Zuge der digitalen Transformation des öffentlichen Dienstes steht ab sofort die "Digitale Rentenübersicht" online zur Verfügung. Unter der Webadresse rentenuebersicht.de haben dadurch alle Bürger die Möglichkeit, eine umfassende Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche abzurufen.
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