Ferienjobs: Worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten

Wer in den Schulferien jobben möchte, sollte unbedingt die rechtlichen Bedingungen checken.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Die Sommerferien in Niedersachsen beginnen schon am Donnerstag in der nächsten Woche und damit für viele Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.



„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln", rät Ute Neumann, Abteilungsleiterin für Jugendpolitik beim Deutschen Gewerk- schaftsbund Niedersachsen.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienar- beit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Neumann weiter.

Arbeitszeiten


Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirt- schaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Pause und Bezahlung


Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause. Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft wer- den, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, macht Neumann deut- lich. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhan- delter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben“, betont Neumann.

Was tun bei Problemen?


Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Ute Neumann dazu: „Ich rate jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtli- chen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der ge- setzlichen und tarifvertraglichen Rechte.


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