Mehr Transparenz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der vierte Medienänderungsstaatsvertrag kommt und führt einige Neuerungen ein. Das Vertrauen soll wieder gestärkt werden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefs der Länder vom 16. März 2023. Dies teilte die Niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung mit.



Die Länder verpflichten damit die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zu einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Anstalten müssen zukünftig über wirksame Compliance Management Systeme und unabhängige Compliance-Stellen verfügen sowie eine externe Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise schaffen. Um die Leistungsfähigkeit der anstaltsinternen Gremienaufsicht zu stärken, werden diese personell und strukturell in die Lage versetzt, die ihnen zugewiesenen Aufgaben umfassend zu erfüllen. Zu diesem Zweck müssen die Anstalten für die Gremien Geschäftsstellen einrichten, die mit angemessenen Personal- und Sachmitteln ausgestattet sind.

Vertrauen soll gestärkt werden


Die Vorkommnisse beim RBB aber auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2022 hätten gezeigt, dass es zusätzlicher Vorkehrungen gegen Fehlverhalten bedarf. Das Vertrauen in die Integrität der Anstalten muss wieder gestärkt werden, damit diese ihre wichtige Funktion für die Gesellschaft auch weiterhin erfüllen können.

Bei der Erarbeitung des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages haben länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie die Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung Stellung genommen. Die Stellungnahmen konnten im vorliegenden Entwurf berücksichtigt werden.

Es sei vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag im Mai 2023 unterzeichnen und die Neuregelung nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.


mehr News aus der Region