Ein Zuhause zu mieten, kann in der heutigen Zeit eine Herausforderung sein. Hohe Mieten, komplexe Verträge und die Sorge um die eigenen Rechte beschäftigen Mieterinnen und Mieter aller Altersgruppen. Doch welche Aspekte sind besonders relevant und wie können Sie sich bestmöglich vorbereiten?
regionalHeute.de hat mit Beate Opitz, Rechtsanwältin und stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins Braunschweig und Umgebung e.V., gesprochen, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Die häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern
Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern kann aus verschiedenen Gründen angespannt sein. Laut Beate Opitz ist die Nebenkostenabrechnung eine der häufigsten Ursachen für Konflikte. Oft würden darin Positionen abgerechnet, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, oder die Kosten sind im Vergleich zum Betriebskostenspiegel überhöht. Auch seit dem Anstieg der Energiepreise gibt es vermehrt Rückfragen zur Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen.
Ein weiterer großer Streitpunkt ist die Mängelbeseitigung, insbesondere bei Schimmelbildung. Hier stellt sich häufig die Frage, ob der Schimmel durch falsches Lüften und Heizen des Mieters entsteht oder an der Bausubstanz der Wohnung liegt. Das Thema Mieterhöhungen gewinnt ebenfalls an Brisanz, vor allem wenn neue Mietspiegel erscheinen oder bei Verträgen mit Indexmiete, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Zudem führen Schönheitsreparaturen am Ende des Mietverhältnisses oft zu Uneinigkeiten.
Was Mieter über die Mietpreisbremse wissen sollten
Niedersachsen hat einige Kommunen als "angespannte Wohnungsmärkte" eingestuft, darunter Braunschweig, Wolfsburg und Uelzen. In diesen Gebieten gilt die Mietpreisbremse, die besagt, dass die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Regelung wurde bis Ende 2029 verlängert. In denselben Kommunen gilt zudem eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Das bedeutet, die Miete darf innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden, im Gegensatz zu den sonst üblichen 20 Prozent in anderen Regionen.
Dabei ist die Mietpreisbremse keine bundesweit einheitliche Regelung, sondern wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Es gibt 492 Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse gilt, wie "Finanztip" berichtet.
Mängel in der Wohnung richtig melden
Wer einen Mangel in seiner Wohnung feststellt, sollte diesen umgehend schriftlich beim Vermieter melden. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend. Es empfiehlt sich, eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Diese Frist hängt von der Art des Mangels ab – ein tropfender Wasserhahn kann schneller repariert werden als ein größerer Wasserschaden.
Wichtig: Ein Mangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung. In der Praxis wird jedoch empfohlen, dem Vermieter zunächst die Chance zur Reparatur zu geben und eine Mietminderung erst geltend zu machen, wenn die gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist.
Tipps für den Mietvertrag und den Fall einer Mieterhöhung
Ein Mietvertrag sollte alle wichtigen Details wie Parteien, Mietgegenstand, Mietbeginn, Zahlungen und Kaution enthalten. Laut Beate Opitz fühlen sich Mieter sicherer, wenn so viele Punkte wie möglich geregelt sind. Allerdings gehen unklare oder überregulierte Klauseln in der Regel zulasten des Vermieters. Daher ist es ratsam, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Ein Übergabeprotokoll ist unerlässlich, um den Zustand der Wohnung bei Einzug festzuhalten und späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Bei einer Mieterhöhung ist es entscheidend, diese genau zu prüfen. Sie sei, laut Opitz, nur dann rechtlich zulässig, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern muss die Begründung der Mieterhöhung auf einem Mietspiegel basieren. Ausnahmen sind Verträge mit Index- oder Staffelmiete, bei denen die Erhöhungen bereits vertraglich geregelt sind. Bei Unsicherheiten kann eine Überprüfung durch Experten wie den Mieterverein Klarheit schaffen.