Migrationsbeauftragter: Rückführungsabkommen lösen Krise nicht

Rückführungsabkommen werden nach Ansicht des Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), kurzfristig nicht für eine Entspannung der Migrationskrise sorgen.

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Ankunftszentrum für Flüchtlinge im Oktober 2023
Ankunftszentrum für Flüchtlinge im Oktober 2023 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Rückführungsabkommen werden nach Ansicht des Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), kurzfristig nicht für eine Entspannung der Migrationskrise sorgen. "Meine Arbeit wirkt eher mittel- und langfristig", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".


Deutschland habe in der Vergangenheit viele Rücknahmeabkommen geschlossen, nicht alle hätten in der Praxis funktioniert. Wichtig sei vielmehr, dauerhafte Migrationspartnerschaften mit Ländern aufzubauen - für die Rückführung wie auch für die Anwerbung von notwendigen Arbeitskräften: "Das ist ein dickes Brett und wird Zeit in Anspruch nehmen." Der FDP-Politiker ist seit acht Monaten für den Abschluss von Migrationsabkommen zuständig, die die Rückkehr von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland in ihre Heimatländer ermöglichen sollen. Kritik an seiner bislang überschaubaren Bilanz wies Stamp zurück und verwies auf die Grünen: "Die Grünen wollten zunächst Georgien und Moldau nicht als sichere Herkunftsstaaten einstufen, was die Rückkehr wesentlich einfacher macht. Das hat die Migrationsabkommen mit beiden Ländern verzögert."

Stamp forderte von der Ampel-Koalition einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Migrationspolitik und Maßnahmen, um die irreguläre Zuwanderung so weit wie möglich zu unterbinden: "Ich befürworte, wenn die Länder bei den Sozialleistungen auf eine Bezahlkarte umstellen würden, mit der kein Geldtransfer in die Heimatstaaten möglich ist." Stamp fügte hinzu: "Das würde auch meine Arbeit erleichtern, weil die Herkunftsländer dann eher bereit wären, Ausreisepflichtige zurückzunehmen." Weitere Maßnahmen seien ebenfalls notwendig, wie etwa den Ausreise-Gewahrsam zu verlängern, damit Betroffene vor der Abschiebung nicht abtauchten.




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