Millionenbetrug mit Flüchtlingsunterkünften: Verfahren beginnt im April neu

Die ehemaligen ASB-Mitarbeiter sollen mehrere Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Das Verfahren vor der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim wegen des Vorwurfs der im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften begangenen schweren Untreue und Beihilfe wird ab April 2021 neu beginnen. Wie das Landgericht Hildesheim in einer Pressemitteilung berichtet, würden dann jeweils mehrere Anklagevorwürfe gegen drei Männer im Alter von 37, 37 und 46 Jahren zur Verhandlung stehen. Es geht um veruntreute Gelder in Millionenhöhe.


Laut Gericht werde nun einem der 37-jährigen Angeklagten vorgeworfen, zwischen Januar 2016 und Ende April 2017 als Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte und Fachbereichsleiter Soziale Dienste bei der ASB SD gGmbH in neun Fällen eine Untreue im besonders schweren Fall begangen zu haben. Das Unternehmen betrieb ab dem Jahr 2015 einige Unterkünfte für Asylsuchende und Asylantragstellende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig. In einem früheren Verfahren zu diesem Fall, der insgesamt 26 Taten und sechs Tatverdächtige umfasst, spielte auch die Flüchtlingsunterkunft in St. Andreasberg eine Rolle.

Betrug in Millionenhöhe


Dem weiteren 37-Jährigen sowie dem 46-jährigen Angeklagten wird jeweils eine Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall in fünf Fällen im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2017 vorgeworfen. Der 37-Jährige soll als Betreiber eines Sicherheitsdienstes tätig gewesen sein und dabei von der ASB SD gGmbH den Auftrag zur Bewachung mehrerer Flüchtlingsunterkünfte erhalten haben. Hierbei soll er, unter anderem in Absprache mit dem Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, Rechnungen für tatsächlich nicht geleistete Tätigkeiten gestellt und unberechtigt Zahlungen in Höhe von 2.771.872,20 Euro erhalten haben. Dabei soll von den Beteiligten die pauschale Abrechnungsweise des Innenministeriums ausgenutzt worden sein. Der 46-jährige Angeklagte soll den 37-Jährigen bei der Rechnungsstellung steuerlich beraten haben und überdies während einer Durchsuchung seiner Wohnung am 27. Februar 2019 ohne Erlaubnis im Besitz einer verbotenen Schusswaffe in Form eines Schießkugelschreibers mit einer Patrone gewesen sein.

Hinsichtlich der beiden letztgenannten Angeklagten im Alter von 37 und 46 Jahren hatte die zuständige Strafkammer in den vergangenen Monaten bereits verhandelt, die seit Mai 2020 laufende Hauptverhandlung jedoch Anfang Oktober ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung war, dass die Beweisaufnahme sich aus unvorhersehbaren Gründen noch deutlich verlängert hätte und das Verfahren mit den noch zur Verfügung stehenden Terminen nicht hätte beendet werden können. Weitere Termine ließen sich innerhalb der gesetzlichen Unterbrechungsfristen unter Berücksichtigung der Terminlagen der Verfahrensbeteiligten - selbst unter Berücksichtigung von Samstagen - nicht finden.

ASB-Geschäftsführer bekam sechs Jahre Knast


Die Aussetzung der Hauptverhandlung hatte zur Folge, dass mit ihr nunmehr vollständig von neuem zu beginnen sei. Hierfür hat die Kammer bereits 14 neue Hauptverhandlungstermine beginnend ab dem 19. April 2021 bestimmt. In diesem Verfahren soll dann auch gegen den 37-jährigen früheren Fachbereichsleiter der ASB SD gGmbH verhandelt werden. Er war in der Hauptverhandlung zuletzt nicht beteiligt, da das Verfahren - soweit es ihn betrifft - wegen einer längerfristigen Erkrankung abgetrennt worden war. Durch die Neuansetzung ist das Verfahren nun wieder verbunden worden, sodass ab April 2021 gegen alle drei Angeklagten verhandelt werden soll.

Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes um den Vorwurf von strafrechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften, in dem ursprünglich durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen sechs Personen Anklage erhoben worden war. Insgesamt ging es in dem Verfahren um 26 Taten von Untreue. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Nach der Abtrennung und Aufteilung von Verfahrenskomplexen sind hiervon drei Personen bereits im Jahr 2019 verurteilt worden. Unter anderem wurde am 28. November 2019 der frühere Geschäftsführer der ASB SD gGmbH wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. In diesem Verfahren spielte auch die Flüchtlingsunterkunft in St. Andreasberg eine Rolle, teilt das Landgericht Hildesheim auf Nachfrage mit. Dieser Teil sei aber bereits abgeurteilt.


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