Mit der Schere entjungfert: Ehemann setzt sich nach Tat ins Ausland ab

Der ehemalige Frauenarzt aus Helmstedt erschien nicht zum Gerichtsprozess. Er befindet sich im Ausland und sei verhindert.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig/Helmstedt. Es klingt äußerst brutal: Einem ehemaligen Helmstedter Frauenarzt wird vorgeworfen, seine Frau im Genitalbereich verstümmelt zu haben. Ein Fall, der Deutschlandweit durch die Presse ging. Nun sollte vor dem Landgericht Braunschweig eigentlich der Prozess starten, aber Fehlanzeige: der Mann erschien einfach nicht, er befindet sich im Ausland. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage von regionalHeute.de



Die Tat soll sich bereits 2019 ereignet haben. Der Anfang 50-Jährige Gynäkologe aus Helmstedt befand sich damals gerade auf seiner Hochzeitsreise in Dubai mit seiner rund 20 Jahre jüngeren Frau. Er soll darauf Sex von ihr gefordert haben. Um das Eindringen in ihren Körper zu erleichtern, hätte er dann zu drastischen Mitteln gegriffen: Der gebürtige Syrer habe eine einfache Schere genommen und der ihm ausgelieferten Frau dann ein Teil des Jungfernhäutchens entfernt, ohne Betäubung. Dies habe zu einer starken Blutung geführt. Die Frau hätte es über sich ergehen lassen müssen, er habe mit Scheidung gedroht.

Keine Genitalverstümmelung?


Nachdem der Termin im Vorfeld bereits verschoben worden war, sollte dem Mann nun der Prozess vor dem Landgericht in Braunschweig gemacht werden. Doch zum Auftakt am 6. November erschien der Angeklagte nicht. Er befindet sich zurzeit wohl im Irak, sei gesundheitlich verhindert. Zur offiziellen Verlesung kommt es demnach an diesem Tag nicht.

Allerdings sprechen die Prozessbeteiligten zumindest über den Vorwurf. Genitalverstümmelung heißt es in der Anklageschrift, doch der Richter stellt fest, dass dies vermutlich nicht ganz zutreffend ist. Es handele sich nach den Schilderungen wohl eher um eine gefährliche Körperverletzung, da die Frau keine bleibenden Schäden davongetragen hätte. Außerdem müsse geklärt werden, ob es sich bei dem vorgeworfenen Tatbestand überhaupt um eine Straftat in Dubai handelt, wo sich der Vorfall ereignet haben soll. In Deutschland gibt es den Straftatbestand der Genitalverstümmelung beispielsweise auch erst seit 2013.

Haftbefehl ausgesprochen


Auch wenn die Verteidigung des Mannes beteuert haben soll, dass sich ihr Mandant nicht etwa dem Verfahren entziehen wolle, hat das Fernbleiben nun doch eine Konsequenz. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl, der nun auch gültig ist. Sollte der Angeklagte also wieder deutschen Boden betreten, wird er dem Gericht zwangsweise vorgeführt. Ob und wann das sein wird, dass muss sich allerdings nun zeigen.


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