Region. Deutsche SIM-Karte entfernt und australische Karte ins Handy eingesetzt: Obwohl eine Verbraucherin eigentlich alles richtig macht, erhält sie nach ihrem Auslandsaufenthalt eine Mobilfunkrechnung über mehr als 900 Euro. Das Problem: Unbemerkt war eine deutsche eSIM aktiviert. Ein anderer Fall zeigt, dass Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland nicht immer unbegrenzt ohne Zusatzkosten möglich sind. Worauf bei der Mobilfunknutzung im Urlaub zu achten ist, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.
Für längere Aufenthalte im nicht-europäischen Ausland ist ein lokaler Mobilfunkvertrag oder eine Prepaid-SIM oft eine gute Wahl. Problematisch wird es jedoch, wenn zusätzlich eine eSIM aktiviert ist – wie im Fall einer niedersächsischen Verbraucherin. Obwohl sie während eines Australienaufenthalts ihre deutsche SIM-Karte aus dem Handy entfernt und eine lokale einsetzt, erhält sie eine Rechnung über mehr als 900 Euro.
Bezeichnungen nicht immer klar
Nach Aussage des Mobilfunkanbieters, war eine eSIM aktiviert, über die Anrufe getätigt wurden. „Sind physische SIM-Karte und eSIM gleichzeitig aktiv, müssen Nutzerinnen und Nutzer festlegen, welche Nummer das Smartphone für Anrufe verwendet – das kann leicht zu Fehlern führen, da die Bezeichnungen nicht immer klar sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Positiv für die Betroffene: Ihr Vertrag enthält eine Kostenwarnung. Werden 150 Euro im Monat erreicht, wird per SMS darauf hingewiesen – doch die Warnung blieb aus. „Kundinnen und Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ein vertraglich zugesicherter Schutz auch greift. Andernfalls können sie Schadensersatz fordern“, so von Bibra. Die Rechnung müsse dann nicht in vollem Umfang bezahlt werden.
Roaming nicht immer unbegrenzt
Dass es auch innerhalb Europas Probleme geben kann, zeigt ein anderer Fall: Obwohl der Mobilfunkvertrag eines Kunden unbegrenztes Surfen vorsieht, berechnet der Anbieter rund 60 Euro für das im Urlaub genutzte Datenvolumen. Der Grund: Die Fair Use Policy. „Dank ‚Roam like at home‘ gelten im EU-Ausland zwar grundsätzlich die gleichen Konditionen wie zu Hause – aber nicht immer unbegrenzt“, warnt von Bibra, und ergänzt: „Bei günstigen oder Unlimited-Tarifen kann die Fair Use Policy das Datenvolumen begrenzen.“
Die Regelung soll verhindern, dass Mobilfunktarife dauerhaft oder übermäßig in anderen Ländern genutzt werden. Die Höhe des kostenlosen Datenvolumens hängt vom Vertrag ab, die Berechnung ist gesetzlich geregelt. „Wer einen hohen Verbrauch hat und unbegrenzte Datennutzung gewohnt ist, sollte die Details vor dem Urlaub im Vertrag oder der Preisliste des Anbieters prüfen“, rät von Bibra.
Vor Kosten muss gewarnt werden
Ist die Grenze erreicht, darf der Anbieter für die weitere Nutzung 1,10 Euro netto pro Gigabyte aufschlagen. Voraussetzung: Er hat vorab vor den zusätzlichen Kosten gewarnt. Auch darf die gesetzliche Kostenbremse in Höhe von 50 Euro netto – rund 60 Euro brutto – nicht überschritten werden.
Weitere Informationen zur Fair Use Policy und der Berechnung des kostenfrei nutzbaren Datenvolumens stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website bereit.
Abrechnung prüfen, Fehler reklamieren
Gerade bei längeren Urlaubsreisen sollte die Mobilfunkrechnung immer kontrolliert werden. Ist etwas unklar, gilt es, schnell zu handeln: Innerhalb von acht Wochen können Betroffene einen Einzelentgeltnachweis und eine technische Prüfung vom Anbieter verlangen. Für die Reklamation der Mobilfunkrechnung stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenlose, interaktive Briefvorlage bereit.
Wer allein nicht weiterkommt, kann die kostenlose Beratung nutzen – telefonisch, vor Ort oder per Video.

