Berlin. Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes zur härteren Bestrafung von Wohnungseinbrüchen durch den Deutschen Bundestag am letzten Freitag erreichte und eine Stellungnahme des Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Müller. Diese veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.
"Einbrecher verletzen einen unserer sensibelsten Lebensbereiche: die Unversehrtheit des Privatesten, der eigenen Wohnung. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass das Strafrecht verschärft und die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden ausgeweitet werden. Künftig wird der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung härter geahndet. Durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes sind Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich. Zudem entfällt die Regelung zum minder schweren Fall - Wohnungseinbruchsdiebstahl wird künftig ausnahmslos als Verbrechen gewertet und entsprechend konsequent bestraft. Richtig ist es auch, dass die Polizei auf richterlichen Beschluss leichter Verbindungsdaten von Tatverdächtigen auswerten darf. Das hilft, Bandenstrukturen aufzudecken. Diese Weichenstellungen sind weitere Schritte auf dem Weg, die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen und Gefahren gering zu halten."
mehr News aus der Region