Berlin. Anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages erklärt der Braunschweiger CDU-Parlamentarier Carsten Müller:
"Es ist uns in den Beratungen gelungen, die Steuerbegünstigung von Flüssiggaskraftstoffen über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Der volle Steuersatz muss erst ab 2023 gezahlt werden, der ursprüngliche Gesetzentwurf sah dies bereits ab 2019 vor. Nach der nunmehr gefundenen Lösung wird es zwischen 2019 und 2022 eine jährlich abschmelzende Begünstigung für Flüssiggas als Kraftstoff geben. Für Käufer, Hersteller und Tankstellenbetreiber schafft diese Verlängerung mehr Verlässlichkeit. Eine gute Nachricht ist sie zudem für den Klimaschutz: Der umweltschonenden Kraftstoffe Autogas hilft uns schließlich dabei, auf dem Weg zu einer möglichst emissionsfreieren und nachhaltigen Mobilität weiter voranzukommen."
mehr News aus der Region