Müller: "Mehr Sportfreundlichkeit durch neue Lärmregeln"


Carsten Müller. Foto: Deutscher Bundestag, Sascha Gramann
Carsten Müller. Foto: Deutscher Bundestag, Sascha Gramann | Foto: Deutscher Bundestag, Sascha Gramann

Berlin. Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:


"Die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung trägt dazu bei, Braunschweig sportfreundlicher zu machen. Der Sport spielt in unserer Stadt eine ganz entscheidende und wichtige Rolle: Er ist gesund, er begeistert, er führt zusammen und integriert, er stärkt die Gemeinschaft und das Miteinander. Damit er wohnortnah ausgeübt werden kann und insbesondere Kinder nicht lange Wege zum Sport in Kauf nehmen müssen, waren Änderungen notwendig. So werden nunmehr die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um fünf Dezibel erhöht. Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeiten an sich erhalten bleiben. Zudem bleiben die Grenzwerte noch deutlich unterhalb von Grenzwerten wie sie zum Beispiel im Verkehrsbereich bestehen. Der gebotene Schutz vor mögliche Gesundheitsgefahren, vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Sportanlagen bleibt auch mit den neuen Grenzwerten gewahrt.

Neu gestaltet wird auch der so genannte Altanlagenbonus. Das sichert den Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 errichtet worden sind, besser ab. Damit wird ein echtes Problem von Vereinen, die Änderungen an ihren Sportanlagen vornehmen wollen oder müssen, beseitigt. Mit der neuen Regelung ist klar: Auch nach dem Einbau von Kunstrasen, Flutlichtanlagen oder nach generellen Modernisierungsmaßnahmen gelten die alten Immissionsgrenzwerte fort und der Sportbetrieb muss nicht eingeschränkt werden. Notwendig geworden waren die Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, weil Kommunen und Sportverbände vermehrt darauf hingewiesen hatten, dass Vereine angesichts der bisher geltenden Ruhezeiten und aufgrund von Anwohnerbeschwerden verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Außerdem seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus würden die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung von Sportanlagen verhindern, Sportanlagen würden in Außenbereiche verdrängt."


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