Müller zum Streik bei IKEA: "Betriebliche Mitbestimmung ist tragende Säule der Sozialpartnerschaft"

Gestern und heute streikten Mitarbeiter bei IKEA für mehr Geld. Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller sprach mit den Beschäftigten.

Carsten Müller
Carsten Müller | Foto: CDU

Braunschweig. Im Zuge der Streikmaßnahmen der IKEA-Belegschaft in Braunschweig tauschte sich der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller bereits gestern mit Beschäftigten und Gewerkschaftsvertretern zur Bedeutung der Betriebsräte und dem novellierten Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus.


Carsten Müller erklärt in einer Pressemitteilung am Freitag: „Die betriebliche Mitbestimmung ist eine tragende Säule der Sozialpartnerschaft in Deutschland – heute genauso wie vor 100 Jahren. Das hat mein gestriges Gespräch mit den Beschäftigten des Braunschweiger IKEAs und den anwesenden Gewerkschaftsvertreterinnen und –vertretern deutlich aufgezeigt. Die im Juni in Kraft getretene Modernisierung des Betriebsverfassungsrechts war ein wichtiges und für die Beschäftigten am Standort hilfreiches Gesetzgebungsverfahren. Ich bin sicher, dass das Betriebsmodernisierungsgesetz seine Wirkung entfalten, die Interessen der Beschäftigten stärken und die betriebliche Mitbestimmung weiter stützen wird. Mit der Gewerkschaft ist der anhaltende Austausch über die sich entwickelnde Situation der Beschäftigten fest vereinbart.

Mit dem Betriebsmodernisierungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber geltende Regelungen an digitale Herausforderungen angepasst, die Mitbestimmung im Bereich Homeoffice und mobiles Arbeiten neu geregelt und die Initiatoren von Betriebsratsgründungen besser geschützt. Auch wenn die Verhinderung von Betriebsratsgründungen bereits zuvor strafbar war, konnten Neugründungen durch schwierige Beweismöglichkeiten bislang zu stark behindert werden. Die Verfahrensdauer konnte lang und folgenreich sein. Auch deshalb wurde beim Sonderkündigungsschutz neu geregelt. Einen Kündigungsschutz kann erhalten, wer sich vorher für eine Betriebsratsgründung engagiert und auch eine entsprechende beglaubigte Erklärung abgibt. Der Schutz endet mit der Einladung zur Wahlversammlung bzw. spätestens nach drei Monaten. Der Gesetzgeber zielt mit der Neuregelung auf eine Klarheit, die im Rechtsstreit eine komplexe Beweiserhebung und Zeugenvernehmungen vor Gericht unnötig macht. Ich bin sicher, dass erst wenige Wochen geltende Gesetz wird seine Wirkung wie erhofft entfalten und die Sozialpartnerschaft weiter stärken. Ganz besonders in der Pandemie hat sich die Bedeutung der Betriebsräte durch eine unmittelbare Gesprächsmöglichkeit zwischen den Beschäftigten und Arbeitgebern vor Ort gezeigt.“


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