Nach brutaler Verstümmelung an Ehefrau: Angeklagter Frauenarzt praktiziert weiter

Ein Frauenarzt aus Helmstedt wird verdächtigt seiner Frau das Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere entfernt zu haben, weil es ihn beim Sex störte. Auch wenn der Mann jetzt deswegen vor Gericht steht, praktiziert er weiterhin als Gynäkologe.

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Der Gynäkologe muss sich vor Gericht verantworten. Bis zu einer möglichen Verurteilung darf er aber weiter praktizieren.
Der Gynäkologe muss sich vor Gericht verantworten. Bis zu einer möglichen Verurteilung darf er aber weiter praktizieren. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Ein Frauenarzt aus Helmstedt ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt worden. Dem 52-Jährigen wird demnach vorgeworfen, seiner Frau auf ihrer Hochzeitsreise das Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere herausgeschnitten zu haben. Anschließend soll er Sex mit ihr gehabt haben. Trotzdem er wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Nötigung vor Gericht steht, praktiziert der Frauenarzt laut Staatsanwaltschaft weiter.


Das Verbrechen, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de beschreibt, klingt wie aus einem Horrorfilm: So soll der Frauenarzt seiner frisch angeheirateten Ehefrau auf ihrer Hochzeitsreise in Dubai das sogenannte Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere entfernt haben. Danach hatte er Sex mit der stark blutenden und Schmerzen leidenden Frau. Aus Angst vor "kultureller Stigmatisierung" habe die Frau laut Staatsanwaltschaft eingewilligt, dass ihr Mann den "Eingriff" vornimmt. Ihr Ehepartner habe ihr demnach mit Scheidung gedroht, wenn sie sich weigere. Also habe sie es über sich ergehen lassen, ohne Betäubung.

Grund für die brutale Verstümmelung war laut Aussage des Opfers, dass sich der Mann beim Sex durch das Häutchen gestört fühle. Also schnitt er es laut Anklage schlichtweg ab. Wie die Staatsanwaltschaft weiter bekannt gibt, praktiziert der Mann mit Migrationshintergrund auch weiter als Frauenarzt. Weil bis zum Gegenbeweis weiterhin die Unschuldsvermutung gelte, habe die Anklage keine Auswirkungen auf seine Zulassung. Wann genau der Fall vor dem Amtsgericht Helmstedt verhandelt wird, steht bislang noch nicht fest. Der mutmaßliche Täter verweigert jedoch die Aussage. Der Gynäkologe habe sich auf sein Schweigerecht berufen.


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