Nach Experten-Kritik: Grünenfraktion hält an Sicherheitspaket fest

Nachdem Experten bei der Anhörung zum sogenannten "Sicherheitspaket" der Bundesregierung massive Kritik und verfassungsrechtliche Zweifel geäußert haben, halten die Grünen grundsätzlich an dem Vorhaben fest.

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Konstantin von Notz (Archiv)
Konstantin von Notz (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Nachdem Experten bei der Anhörung zum sogenannten "Sicherheitspaket" der Bundesregierung massive Kritik und verfassungsrechtliche Zweifel geäußert haben, halten die Grünen grundsätzlich an dem Vorhaben fest. "Es ist völlig klar, dass wir ein Sicherheitspaket verabschieden wollen", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). "Es ist genauso selbstverständlich, dass wir nur Gesetze verabschieden, die verfassungskonform sind und nicht einen Tag später in Karlsruhe aufgehoben werden."


Die Anhörung von Sachverständigen am vergangenen Montag im Innenausschuss des Bundestages habe gezeigt, dass es "sehr viele offene Fragen" gebe. "Die müssen wir jetzt schnell und zügig klären", forderte der Grünen-Innenpolitiker.

Er verwies zugleich auf ein für 1. Oktober erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz. "Das kann auf dieses Gesetzespaket ausstrahlen", sagte von Notz mit Blick auf das Sicherheitspaket. "Seriöserweise muss man auch das berücksichtigen."

Zugleich pochte der Innenpolitiker auf ein schnelles Vorgehen. "Wir haben eine virulente Gefahrenlage im Bereich des Islamismus. Deswegen sind wir gewillt, hier zügig zu guten Ergebnissen zu kommen", so von Notz.

Nach dem Attentat auf einem Stadtfest in Solingen hatte die Bundesregierung das Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Darin ist der Einsatz von sogenannten "Tasern" sowie von Gesichtserkennungs- und Polizeisoftware vorgesehen. Das Waffenrecht soll den Plänen zufolge verschärft und durch "verdachtsunabhängige" Kontrollen durchgesetzt werden. Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine stammen, soll bei einem Besuch von Angehörigen im Ursprungsland ohne triftigen Grund der Schutzstatus entzogen werden. Wenn Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen erhalten können, soll in Deutschland der Bezug gestoppt werden.


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