Salzgitter. Nach der Mahnwache gegen den AfD-Neujahrsempfang Anfang Januar hatten zwei Mitglieder der AfD Salzgitter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Frank Klingebiel, die stellvertretenden Bürgermeister Stefan Klein und Marcel Bürger sowie den Ortsbürgermeister von Salzgitter-Thiede, Christian Striese, eingelegt (regionalHeute.de berichtete). Diese hätten ihre Neutralitätspflicht verletzt. Nun befasst sich der Rat der Stadt mit den Beschwerden (geplant am kommenden Dienstag). Die Verwaltung bewertet die Beschwerden in einer Stellungnahme vorab als unzulässig beziehungsweise unbegründet.
Stefan Klein, Marcel Bürger und Christian Striese hatten persönlich an der Kundgebung, die sich vor allem gegen die Teilnahme des als rechtsextrem geltenden AfD-Mitglieds Andreas Kalbitz gerichtet hatte, teilgenommen. Laut Verwaltung seien Ortsbürgermeister sowie Erste und Zweite Bürgermeister allerdings ehrenamtliche Funktionen, die auch nur ehrenamtliche und repräsentative Aufgaben wahrnehmen würden. Diese würden keinem Dienstvorgesetzten unterstehen, sondern lediglich der politischen Verantwortung des jeweiligen Ortsrates beziehungsweise des Rates der Stadt unterliegen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könne daher nicht erhoben werden. Diese seien daher als unzulässig zurückzuweisen.
Schirmherr oder nicht Schirmherr?
Im Fall von Oberbürgermeister Frank Klingebiel sieht die Sache anders aus. Als Hauptverwaltungsbeamter habe über die Beschwerde gegen ihn laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz der Rat der Stadt Salzgitter als Dienstvorgesetzter zu entscheiden. Allerdings sei Klingebiel bei der Mahnwache gar nicht anwesend gewesen. Der in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannte Vorwurf, Klingebiel sei Schirmherr der Veranstaltung gewesen, würde nicht den Tatsachen entsprechen. Vielmehr habe die Die PARTEI Kreisverband Salzgitter die Veranstaltung angemeldet.
Klingebiel sei lediglich Schirmherr des Aktionsbündnisses „Salzgitter passt auf“, das von einer Vielzahl von gesellschaftlich relevanten Vereinen und Verbänden, Gewerkschaften, Kirchen und Firmen aktiv unterstützt werde. Durch die Übernahme dieser Schirmherrschaft verletze der Oberbürgermeister nicht das Neutralitätsgebot, da er sich im Rahmen der Schirmherrschaft zu Themen äußere, welche die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. Ein persönliches Fehlverhalten sei aus diesen Gründen Klingebiel nicht vorzuwerfen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei daher als unbegründet zurückzuweisen, so die Ansicht der Verwaltung.
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