Hannover. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am Donnerstag, den 24. November, die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauerten. So teilte das Verwaltungsgericht Hannover in einer Prozessvorschau mit.
Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei. Das regionale Landesamt für Schule und Bildung, gegen das sich die Klage richtet, lehnt die Anerkennung als Dienstunfall ab und vertritt im Wesentlichen den Standpunkt, dass die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Impfaktion der Einstufung als dienstliche Veranstaltung entgegenstehe. Die Verantwortlichkeit liege zudem bei der Region und der Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums und seines Personals.
Gericht soll entscheiden
Nun wird sich das Verwaltungsgericht Hannover mit dem Fall befassen. Verhandlungsbeginn ist am 24. November.
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