Corona: Niedersachsen verlängert Isolationspflicht bis Ende Januar

Das Gesundheitsministerium hat die geltende Absonderungsverordnung ohne nennenswerte Änderungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die geltende Absonderungsverordnung ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert. Damit müssen Niedersächsinnen und Niedersachsen, die ein positives COVID-Schnelltestergebnis erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Das teilt das Gesundheitsministerium in einer Pressemeldung mit.



Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt zur Verlängerung der Absonderungsverordnung: „Wir alle wünschen uns, dass die Pandemie schnell endet und wir schon bald auf alle einschränkenden Maßnahmen verzichten können. Unmittelbar vor Beginn des Winters und möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen werden wir in Niedersachsen aber kein unnötiges Risiko eingehen und die wenigen geltenden Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten. Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zuhause."

Auch Maskenpflicht bleibt


Es gebe derzeit auch keine Pläne, die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu ändern, um beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen, so die Ministerin. Aktuelle Informationen zur Absonderungsverordnung und anderen Themen rund um die Corona-Pandemie finden Sie unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.


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