Narrensicher fahren: Das sollten Verkehrsteilnehmer im Karneval wissen

Es gibt einige Dinge, die Jecken wissen sollten, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Auch kostümiert zu fahren kann zum Problem werden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die fünfte Jahreszeit ist für viele Menschen eine willkommene Abwechslung zum grauen Winterwetter. Mit bunten Verkleidungen lässt es sich auf Umzügen und Partys gut dem Alltag entfliehen. Doch diejenigen Jecken, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten einiges beachten – denn hinter dem Steuer herrscht längst keine Narrenfreiheit.



Für so manchen gehört das ein oder andere Bier zu einer ausgelassenen Faschingsfeier dazu. Allzu tief ins Glas schauen sollte man dennoch nicht: Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille Blutalkohol erwischt werden, müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird ein Unfall verursacht, begeht der Fahrer bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und ihm drohen eine Geldstrafe sowie mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren – bei Verstößen müssen sie 250 Euro Geldbuße zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar Pflicht und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Nicht nur Autofahrer sollten aufpassen


Alkoholisiert zu fahren, ist auch auf Fahrrad und Pedelec tabu. Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr auf ihrem Drahtesel unterwegs sind, begehen eine Straftat. Bei einer ungewöhnlich hohen Alkoholisierung droht sogar der Führerscheinentzug. Speed-Pedelecs oder E-Bikes 45 gelten rechtlich als Kleinkraftrad und die 0,5‑Promille-Grenze gilt somit auch hier. Ebenfalls im Blick haben sollten Fahrer – gleich, welches Fortbewegungsmittel sie nutzen – zudem den Restalkohol.

Kostümiert ans Steuer?


Viele Menschen beweisen bei ihren Karnevalskostümen große Kreativität. Prinzipiell ist es nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren – jedoch gibt es auch hier einiges zu beachten. Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen durch die Verkleidung am Steuer nicht eingeschränkt werden. Außerdem darf das Gesicht des Fahrers weder verdeckt noch verhüllt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, wie der ADAC auf seiner Website warnt. Auch große Clownsschuhe würden sich nicht zum Autofahren eignen – bei einem Unfall könne die Versicherung sogar die Übernahme des Schadens ablehnen. Der ADAC rät, sperrige Kostüme und Masken im Kofferraum zu verstauen und erst am Ort der Feier anzuziehen.

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