Nazi-Hochzeit auf Schloss Salder: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Am 17. Juli 2021 sollen bei einer privaten Hochzeitsfeier Symbole mit einer rechten Gesinnung gezeigt worden sein. Das hat nun Konsequenzen.

von


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein

Salzgitter. Eine Hochzeit im Juli des vergangenen Jahres auf Schloss Salder zog umfangreiche Ermittlungen und Durchsuchungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Staatsschutzes nach sich. Im Fokus standen Gäste der Feier, denen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen wurde. Nun wurde gegen einige Männer Anklage erhoben, wie Erster Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, auf Nachfrage bestätigt.



Am 17. Juli 2021 sollen bei einer privaten Hochzeitsfeier Symbole einer rechten Gesinnung gezeigt worden sein. Unter anderem sollen Reichsflaggen auf einem Treppenaufgang zum Schloss Salder gezeigt worden sein. Mindestens eine Person soll zudem an der Oberbekleidung ein Symbol aus dem Dritten Reich getragen haben. Die Polizei nahm daraufhin die Personalien einiger Gäste auf und der Fall landete beim Staatsschutz in Salzgitter sowie der Staatsanwaltschaft. Später folgte eine Hausdurchsuchung bei einem Beschuldigten. Hier wurden neben einem Laptop, auf dem sich rechtsgerichtete Musik befand, auch Waffen mit der zugehörigen Munition sichergestellt.


Weitere Anklagen sollen folgen


All das hat nun Konsequenzen für zwölf Männer aus Salzgitter, Vechelde, Lengede, Braunschweig, Westerstede (Landkreises Ammerland), Thale, Arnstein, dem Kyffhäuserland und Huy in Sachsen-Anhalt. Gegen die Beschuldigten, die zwischen 22 und 54 Jahre alt sind, wurde Anklage beim Amtsgericht Salzgitter erhoben. Bei drei weiteren Beschuldigten aus Salzgitter, Vechelde und Lengede sei in Kürze mit einer Anklageerhebung zu rechnen. Die Anklagen beziehen sich jedoch nicht auf die gezeigten Reichsflaggen. "Das öffentliche Zeigen der auf dem Schlosshof geschwenkten Reichsflaggen erfüllt keinen Straftatbestand", macht Wolters deutlich.

"Allen Angeschuldigten wird jedoch die öffentliche Verwendung von Kennzeichen, die den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Vereinigungen zum Verwechseln ähnlich sind, vorgeworfen", so Wolters.

Die Männer sollen sich laut Anklage gemeinsam dazu entschlossen haben, bei der Hochzeit im vergangenen Juli je ein schwarzes Oberhemd zu tragen, auf dem ein Logo mit einem roten Kranz und den Ziffern „45“ angebracht war. Die dabei verwendete Schriftart, beziehungsweise Gestaltung soll den SS-Runen der in Deutschland verbotenen NSDAP zum Verwechseln ähnlich gewesen sein. Dadurch habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit bestanden, dass eine Vielzahl von Personen von diesem Logo als vermeintliche SS-Runen Kenntnis nehmen, was die Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf nahmen, gegebenenfalls sogar beabsichtigten hätten. Das bei einem Angeschuldigten sichergestellte Hemd soll eingezogen werden, erklärt der Staatsanwalt.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Justiz Polizei