Region. Die Osterruhe ist vom Tisch, die Notwendigkeit, den starken Anstieg der Infektionszahlen abzumildern, aber bleibt bestehen. Die hoch ansteckende und gefährliche Virusmutation B1.1.7 ist inzwischen auch in Niedersachsen vorherrschend. Die 7-Tages-Inzidenz liegt heute landesweit bei 113,8 (zum Vergleich, vor einer Woche lag sie bei 93,3). Schon jetzt ist in mehr als der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen die 100-Marke überschritten worden, in vielen weiteren steht der Übergang zur Hochinzidenzkommune kurz bevor. Kein einziger Landkreis und keine kreisfreie Stadt liegt mehr unter der 35er Inzidenz, nur noch 5 von 45 liegen unter 50. Um die Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen, wurden am heutigen Sonntag erneut Änderungen in der Corona-Verordnung bekannt gegeben. Was jetzt auf uns zu kommt, teil die Niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung mit.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Mit Gesetzen und Verordnungen allein aber werden wir die 7-Tages-Inzidenzen nicht absenken können. Wir sind angewiesen auf die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, das öffentliche Leben in Niedersachsen in den nächsten zehn bis vierzehn Tagen soweit wie irgend möglich herunterzufahren. Nur wenn alle mithelfen, haben wir eine Chance auf eine schrittweise Rückkehr in unser normales Leben. Neben dem Verzicht auf vermeidbare Mobilität und direkte Begegnungen sowie den verschärften Infektionsschutzmaßnahmen werden uns nach Ostern immer mehr Tests und die deutlich zunehmenden Impfstofflieferungen helfen. In den nächsten Tagen aber müssen wir alles tun, um die stark ansteigenden Infektionszahlen deutlich abzubremsen.“
Einschränkungen ab einer Inzident über 100
Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 gelten demnach als Hochinzidenzkommunen. Hier dürften sich Personen eines Haushaltes höchstens mit einer weiteren Person sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen. Entsprechendes gelte für sportliche Betätigungen. Darüber hinaus müssten Museen, Galerien und Gedenkstätten geschlossen bleiben und esse in Spreiseräumen von Hotels sei untersagt. Ebenso könnte auch das Terminshopping nicht mehr stattfinden. Für Schulen bedeute eine Inzidenz von über 100, dass Wechselunterricht nur noch in Grundschulen, Förderschulen für geistige Entwicklung und Abschlussklassen stattfinden könne, alle anderen Jahrgänge müssen zurück ins Distanzlernen. Die Kitas würden dann in der Regel nur in Notbetreuung arbeiten.
Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs bleiben ebenso wie Buchhandlungen geöffnet. Friseure, Kosmetiksalons und andere könnten körpernahe Dienstleistungen erbringen. Sofern bei der Dienstleistung ein durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich sei, müsse zuvor ein Test gemacht werden. Zoos, Tierparks und botanische Gärten können mit einigen Maßgaben geöffnet bleiben. Das gelte auch für Büchereien.
Weitere Maßnahmen
In einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen habe die zuständige Behörde weitergehende Anordnungen zu treffen. Dazu können das Verhängen von Betretungsverboten an besonders stark frequentierten Orten im öffentlichen Raum und das Tragen einer medizinischen Maske auch für haushaltsfremde Mitfahrer in einem privaten Fahrzeug gehören. Überall dort wo die Einhaltung des Abstandsgebots und das Befolgen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich sei, könne der Zutritt zu bestimmten Orten oder das Wahrnehmen bestimmter Angebote oder eine Teilnahme von einem negativen Schnelltest abhängig gemacht werden. Außerdem könnten die regelhaft in einer bestimmten Inzidenzregion vorgesehenen Kontaktbeschränkungen weiter verschärft werden.
Ausgangssperre ab 150
Schließlich könnten Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 für einen Teil ihres Gebietes oder für das gesamte Gebiet Ausgangssperren anordnen. Damit werde den Bürgerinnen und Bürgern das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21 Uhr bis um 5 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gelte nicht bei triftigen Gründen für einen Aufenthalt im Freien wie beispielsweise Arztbesuche oder die Fahrt zur Arbeit. Die Kommunen könnten die Ausnahmen ausgestalten. Ab einer Inzidenz von 150 sollen derartige Ausgangssperren verhängt werden, sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Gebiet nicht oder nicht mehr hinreichend einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden könne und deshalb die Gefahr einer nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung des Corona-Virus besteht.
Versammlungsverbote über Ostern
Unabhängig von der jeweiligen Inzidenz vor Ort seien in der Zeit vom 2. April bis zum Ablauf des 5. April auch tagsüber Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. Eine Ansammlung sei ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im Freien oder in geschlossenen Räumen unabhängig davon, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet und welchen Anlass oder Grund sie hat. Nicht unter das Ansammlungsverbot würden beispielsweise Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften fallen. Notwendig sei ein Mindestmaß an ‚sozialer Gemeinsamkeit‘.
Die Regierung bittet alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen in den Osterferien möglichst zuhause zu bleiben und draußen alle Orte zu meiden, an denen viele Menschen zusammenkommen. Spaziergänge in der freien Natur seien ungefährlich. Polizei und Ordnungsämter würden die Kontrollen rund um touristische Anziehungspunkte verstärken. Alle direkten Kontakte sollten bitte auf das absolute Minimum reduziert werden. Auch auf Besuche sollte möglichst verzichtet werden. Sollte dennoch mit Menschen aus einem anderen Haushalt zusammengekommen werden, sollten medizinische Masken getragen sowie der Mindestabstand eingehalten werden.
Auch die Wirtschaft werde gebeten zu prüfen, ob noch mehr Homeoffice möglich sei und ob im Präsenzbetrieb überall medizinische Masken getragen werden. Zudem müsse das Ziel, in allen Unternehmen zweimal wöchentlich Tests anzubieten, weiter verfolgt werden.
Modellvorhaben laufen am 6. April an
Vom 6. April an sollen in etwa 25 niedersächsischen Kommunen Modellvorhaben laufen, in denen erprobt werden solle, ob mithilfe konsequenter Testungen und einer digitalen Kontaktnachverfolgung die Öffnung weiterer Bereiche des Einzelhandels, der Kultur und des Sports verantwortet werden könne.
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