Neue Gesetze im Juni 2025: Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Der Juni 2025 bringt einige Neuerungen für Verbraucher mit sich.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Ein neuer Monat kommt und mit ihm auch neue Regeln: Mit dem Juni 2025 kommen erneut einige wichtige Änderungen auf Verbraucher zu.



Von Smartphones über Strom bis hin zu Wohnwagen – hier ist ein kompletter Überblick, der hilft, die Neuerungen einzuordnen.

Achtung bezüglich Stromkosten beim Umzug


Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln auf dem Strommarkt, die besonders für Menschen, die umziehen relevant sind. Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend angepasst werden. Das ist nun nicht mehr möglich. Wer keinen neuen Vertrag abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung, die oft teurer ist. Wichtig auch: Den alten Vertrag rechtzeitig kündigen, sonst laufen möglicherweise zwei Verträge gleichzeitig. Ein Anbieterwechsel muss werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen, vorausgesetzt Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit stimmen.

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Symbolfoto. Foto: Pixabay


Längere Nutzungsdauer für Smartphones


Ab dem 20. Juni 2025 gilt die neue Ökodesign-Verordnung der EU. Diese Verordnung schreibt vor, dass Hersteller mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende ihrer Geräte noch Sicherheits- und Softwareupdates bereitstellen müssen. Ziel ist eine längere Nutzungsdauer und damit mehr Nachhaltigkeit. Zudem müssen alle neu in der EU verkauften Smartphones künftig ein EPREL-Label tragen, das Auskunft über Energieeffizienz, Akkuleistung, Akkulaufzeit und Sturzsicherheit gibt.


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Symbolfoto Foto: Anke Donner


Frühere Rentenerhöhung für einige


Eine positive Nachricht für Rentner: Die Renten steigen zwar erst ab dem 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent, aber einige Senioren erhalten die erhöhten Bezüge bereits am 30. Juni auf ihrem Konto. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt hierzu: "Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus".

Der Sicherheits-Check für Gas im Wohnwagen wird Pflicht


Für mehr Sicherheit beim Reisen sorgt eine neue Regelung ab dem 19. Juni 2025: Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Die neue Vorschrift schreibt eine Kontrolle alle zwei Jahre vor. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld. Bei Neufahrzeugen ist der erste Check bereits vor der Inbetriebnahme Pflicht. Laut ADAC soll die Regelung helfen, undichte Stellen und technische Mängel frühzeitig zu erkennen und so gefährliche Situationen zu vermeiden.

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Symbolfoto. Foto: Pixabay


Barrierefreiheit wird gestärkt


Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz, dessen Grundlage bereits 2021 gelegt wurde, setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) um und soll Menschen mit Behinderungen den Alltag erleichtern und ihre gleichberechtigte Teilhabe stärken. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Fahrkarten- und Geldautomaten sowie smarte TV-Geräte, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird von einer speziell eingerichteten Behörde in Magdeburg überwacht.

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