Neue Regelung für Passbilder: Das ändert sich ab Mai

Ab dem 1. Mai gibt es eine Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Laut Bundesinnenministerium (BMI) sind ab dem 1. Mai 2025 papierbasierte Passbilder für die Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten nicht mehr zulässig.



Künftig müssen Lichtbilder ausschließlich in digitaler Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das zuständige Bürgeramt übermittelt werden. Diese Maßnahme soll das Pass- und Ausweiswesen weiter digitalisieren und die Prozesse effizienter gestalten. Die Bilder können entweder direkt in der Behörde oder bei einem Fotografen gemacht werden.

Bundeseinheitliche Gebühr


Wer sein Passfoto direkt in der Behörde anfertigen lässt, müsse zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Dokuments eine bundeseinheitliche Gebühr von 6 Euro entrichten, so das BMI. Diese Gebühr falle für jedes Dokument separat an – wer also gleichzeitig einen Reisepass und einen Personalausweis beantragt, zahlt für beide Dokumente jeweils 6 Euro extra.

Alternativ bleibe es weiterhin möglich, digitale Passbilder in zertifizierten Fotostudios anfertigen zu lassen. Die dort erstellten Bilder werden dann direkt und sicher an die Behörden übermittelt, indem das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen wird. Der Kunde erhält dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Welche Kosten der Fotograf erhebt, muss erfragt werden.

Wahlmöglichkeit bei mehreren Aufnahmen


Das BMI erklärt weiter, dass Antragstellende bei der Fotoerstellung in der Behörde in der Regel aus bis zu drei verschiedenen Aufnahmen wählen können. Falls keines der Bilder zusagt, sei es möglich, den Aufnahmeprozess zu wiederholen. Die erstellten Fotos seien ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt – wer zusätzliche Bilder für private Zwecke benötigt, kann sich weiterhin an ein Fotostudio wenden.

Technische Ausstattung der Behörden prüfen


Da nicht alle Behörden sofort zum Stichtag mit der erforderlichen Lichtbildtechnik ausgestattet sein werden, empfiehlt das BMI, sich vor dem Behördentermin über die technischen Möglichkeiten der jeweiligen Stelle zu informieren. Sollte eine Behörde noch nicht über die notwendige Ausstattung verfügen, bleibe es vorerst weiterhin möglich, ein Lichtbild beim Fotografen anfertigen zu lassen.

Übergangsfrist bis Juli


Laut ADAC soll es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 für die neue Regelung zu digitalen Passbildern geben. Das habe eine Anfrage des Automobilclubs an das Ministerium Anfang April ergeben. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Bürger weiterhin papierbasierte Lichtbilder einreichen.

Diese Ausnahmen gelten wenn:
• das Passfoto bereits im April 2025 erstellt wurde, der Termin im Bürgerbüro aber erst im Mai stattfindet,
• die zuständige Behörde noch nicht über die notwendige Technik zur digitalen Lichtbilderfassung verfügt,
• eine Person mit einem Papierfoto erscheint, obwohl die Kommune bereits digitale Passbilder erstellen kann – in diesem Fall wird vor Ort kostenlos ein neues Digitalfoto angefertigt.

Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Juli 2025 sollen dann ausschließlich digital übermittelte Passbilder zulässig sein. Bürger sollten sich daher rechtzeitig über die technischen Möglichkeiten ihrer Behörde informieren.