Neue Rote Liste: So gefährdet sind unsere Fische

Klimakrise und menschliche Eingriffe in ihre Lebensräume machen den Fischen das Leben schwer.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Hierüber berichtet der NLWKN in einer Pressemitteilung.



Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten beziehungsweise Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet.

Nur ein Drittel ungefährdet


„Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet.

„Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“

"Nicht weniger dramatisch"


„Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.

Positive und negative Trends


Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 Prozent) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 Prozent) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 Prozent) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik.

Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“).

Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste.

Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Vielfalt


Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung.

Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen.


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