Region. Die Polizei informiert über den Beginn des neuen Versicherungsjahres. Dieses beginnt am 1. März für Roller, Mofa und Co. - aber auch für Nutzer von Krankenfahrstühlen gibt es Dinge zu beachten.
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Ab März werden wieder neue Versicherungskennzeichen. Das heißt, dass die grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit verlieren. Die neuen Kennzeichen sind dann schwarz. Diese Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, sich rechtzeitig um den entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Sonderfall Krankenfahrstühle
Da es im vergangenen Jahr zu Unklarheiten bezüglich der Versicherungspflicht von Krankenfahrstühlen gekommen sei, hat die Polizei alle wichtigen Hinweise hierzu zusammengefasst.
Krankenfahrstühle mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h müssen nicht versichert werden. Für Krankenfahrstühle, die schneller fahren, besteht eine Versicherungspflicht ähnlich wie bei Rollern und Mofas. Der Halter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die im Falle eines durch den Fahrer verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Entsprechend müssen diese Krankenfahrstühle ein Versicherungskennzeichen führen. Wer einen Krankenfahrstuhl ohne Versicherung führt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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