Versicherungspflicht: Polizei macht aufmerksam

Bereits in mehreren Fällen trafen Beamte auf Eigentümer von versicherungspflichtigen Fahrzeugen, die keine gültige Versicherung vorweisen konnten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Axel Otto

Region. Bereits in mehreren Fällen trafen Beamte der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel auf Eigentümer von versicherungspflichtigen Fahrzeugen, die keine gültige Versicherung vorweisen konnten. Nun klärt sie darüber in einer Pressemitteilung auf.



Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. Vorgeschrieben ist ein Versicherungskennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus ist dieses für Quads und Trikes vorgeschrieben, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig


Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für motorisierte Krankenfahrstühle und für E-Scooter vor. Dabei beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach muss die Versicherung erneuert werden. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März. Angetroffenen Fahrern wird von den Beamten die Weiterfahrt untersagt. Zudem muss ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden.


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