Wolfenbüttel. Schon kurz nach der Eröffnung der neuen Sportanlage Meesche im vergangenen September wurden Pläne bekannt, dass an der Friedrich-Ebert-Straße, auf Höhe der Einmündung Dr.-Kirchheimer Straße, auf einer Grünfläche ein ausreichend großer öffentlicher Parkplatz für rund 100 Autos entstehen soll (regionalHeute.de berichtete). Daran hatte es kürzlich Kritik seitens des Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegeben. Das Bündnis unabhängiger Wähler (BUW) stellt nun in einer Pressemitteilung klar, dass der Bau eines neuen Parkplatzes vorgeschrieben sei. Nur bei der Frage nach dem "Wie" gebe es Gestaltungsmöglichkeit.
"Auch wenn wir vom Bündnis unabhängiger Wähler Wolfenbüttel prinzipiell auch absolut gegen die unnötige Versiegelung von Grünflächen sind, stellt sich die Frage nach dem `Ob´ in diesem Falle nicht: Die Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten ist nämlich schlicht und ergreifend bauordnungsrechtlich zwingend vorgeschrieben", betont Alexandra Tomerius, Themenbotschafterin Stadtentwicklung des BUW. Auf diesen rechtlichen Vorgaben beruhe auch die Berechnung der Anzahl benötigter Plätze, die sich bei Sportstätten nach der Größe der Fläche und der Anzahl der Besucherplätze richte. Zudem müssten die Parkplätze in räumlicher Zuordnung zum betroffenen Grundstück vorgehalten werden. Alternativen wie die Nutzung des Parkhauses Löwentor kämen damit nicht in Betracht. "Mit dem Beschluss, den Ausbau der Meesche zu betreiben, wurde somit auch der Beschluss zur Errichtung ausreichender Parkplätze getroffen. Dies wurde im Übrigen im Bauausschuss der Stadt auch mehrfach vom derzeitigen Stadtbaurat und parteilosen Bürgermeisterkandidaten Ivica Lukanic vorgetragen", stellt Tomerius klar.
Den Gestaltungsspielraum nutzen
Beim „Wie“ gebe es allerdings durchaus Gestaltungsspielraum. "Wir fordern die Verwaltung auf, bei der Schaffung der Parkplätze auf eine möglichst ökologische Ausgestaltung zu achten, zum Beispiel indem so wenig Bäume wie möglich gefällt und später so viele wie möglich neu gepflanzt werden und die Fläche so wenig wie möglich versiegelt wird, zum Beispiel durch die Nutzung von Rasengittersteinen", so das BUW. Da in solche Bauvorhaben immer auch ein Landschaftspfleger und Artenschutzbeauftragter einbezogen werde, lägen die Voraussetzungen hierfür vor.
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