Neuerungen in der Pflege: Das sagen die Fachleute

von Max Förster


Mitglieder der Pflegekonferenz des Landkreises Wolfenbüttel. Von links: Olga Schell (Geschäftsführerin Sozialstation Wolfenbüttel, Hauspflegeverein e. V.), Thomas Knäpper (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben), Ralf Harmel (Pflegedirektor, Städtisches Klinikum), Ellen Arndt (Arbeiterwohlfahrt), Martina Kühnel (Geschäftsführerin Socius-Curandi) und Sabine Resch-Hoppstock (Heimleitung, Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt). Foto: Max Förster
Mitglieder der Pflegekonferenz des Landkreises Wolfenbüttel. Von links: Olga Schell (Geschäftsführerin Sozialstation Wolfenbüttel, Hauspflegeverein e. V.), Thomas Knäpper (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben), Ralf Harmel (Pflegedirektor, Städtisches Klinikum), Ellen Arndt (Arbeiterwohlfahrt), Martina Kühnel (Geschäftsführerin Socius-Curandi) und Sabine Resch-Hoppstock (Heimleitung, Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt). Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Wolfenbüttel. In den kommenden Jahren wird es einige Neuerungen im Bereich des Pflegeberufes geben. Ziel sei es, durch diese Änderungen Strukturen zu optimieren und das Berufsfeld zu stärken. Jüngst hat sich der Arbeitskreis Pflegekonferenz des Landkreises Wolfenbüttel getroffen, um über diese Neuerungen zu sprechen. Die Meinungen fielen dabei unterschiedlich aus.

Mit rund 40 Einrichtungen sei der Pflegeberuf in der Stadt und im Landkreis Wolfenbüttel gut aufgestellt, erklärt der Vorsitzende der Pflegekonferenz Ralf Harmel. So vielfältig, wie die Anzahl, seien allerdings auch die unterschiedlichen Bereiche in der Pflege. Von der Altenpflege, über den Aufenthalt in einem Krankenhaus, bis hin zum ambulanten Pflegedienst zeigt sich der Pflegeberuf vielseitig und abwechslungsreich. Nun sollen in den kommenden Jahren Neuerungen erfolgen, die das Berufsfeld sowohl vereinheitlichen und konkretisieren als auch die Arbeit in bestimmten Bereichen der Pflege erleichtern soll. Wie sich die einzelnen Änderungen auf den Alltag der unterschiedlichen Pflegebereiche auswirken, erklären die einzelnen Fachleute der Pflegekonferenz. Mit dabei waren Thomas Knäpper (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben), Ralf Harmel (Pflegedirektor, Städtisches Klinikum), Sabine Resch-Hoppstock (Heimleitung, Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt), Martina Kühnel (Geschäftsführerin Socius-Curandi), Ellen Arndt (Arbeiterwohlfahrt) und Olga Schell (Geschäftsführerin Sozialstation Wolfenbüttel, Hauspflegeverein e. V.)

Das sind die Neuerungen


Pflegeberufsreformgesetz

 Thomas Knäpper, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Die Auszubildenden werden fünf Pflichtbereiche durchlaufen
Thomas Knäpper, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Die Auszubildenden werden fünf Pflichtbereiche durchlaufen Foto: Max Förster



Dieses Gesetz, das ab 2019 umgesetzt werden könnte, sieht eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege) vor. Der Ausbildungsberuf soll dann voraussichtlich den Titel Pflegefachfrau/mann erhalten. Die Auszubildenden würden hierbei fünf Pflichtbereiche durchlaufen, erklärt Knäpper, die Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege, die Kinderpflege und der Einsatz in der Psychiatrie.


 Ellen Arndt von der Arbeiterwohlfahrt: Das Pflegereformgesetz kann für ein besseren Verständnis der einzelnen Pflegebereiche untereinander sorgen.
Ellen Arndt von der Arbeiterwohlfahrt: Das Pflegereformgesetz kann für ein besseren Verständnis der einzelnen Pflegebereiche untereinander sorgen. Foto:



Resch-Hoppstock sieht diese Vereinheitlichung eher als negativ für die Altenpflege an. "Ich habe die Befürchtung, dass die Altenpflege dann das Schlusslicht sein wird", erklärt sie. So würden sich viele sicherlich für die Bereiche der Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderpflege entscheiden, sagt Resch-Hoppstock. Auch Arndt erklärt, dass sie bei einer generalisierten Ausbildung Schwierigkeiten sehe, bringt aber gleichzeitig auch positive Aspekte an, wie etwa ein Image-Wandel und ein wachsendes Verständnis der einzelnen Pflegesparten füreinander.

 Martina Kühnel, Geschäftsführerin Socius-Curandi:
Martina Kühnel, Geschäftsführerin Socius-Curandi: "Ich sehe darin eine Chance, über diese neue Ausbildung alle Bereiche kennenzulernen." Foto: Max Förster



Dem pflichtete auch Kühnel bei. "Ich sehe darin eine Chance, über diese neue Ausbildung alle Bereiche kennenzulernen." Aus Klinikumsicht sieht man dem Ganzen auch positiv entgegen. "An den Strukturen in der Klinik wird sich dadurch nicht viel ändern", so Harmel. Nur sei es dann auch wichtig, betont Arndt, nicht nur den Beruf an sich, sondern auch zeitnah den unterschiedlichen Verdienst anzugleichen.

Einführung einer Pflegekammer

 Ralf Harmel, Vorsitzender Pflegekonferenz: Ein guter Schritt , um eine Institution zu etablieren, die Qualitätssicherung betreibt.
Ralf Harmel, Vorsitzender Pflegekonferenz: Ein guter Schritt , um eine Institution zu etablieren, die Qualitätssicherung betreibt. Foto: Max Förster



Ein weiteres Thema war die Einführung einer Pflegekammer, die eventuell ab 2018 eingeführt werden könnte. Diese Pflegekammer soll alle examinierten Mitarbeiter zusammenfassen, teilt Resch-Hoppstock mit. Hierzu wird pro Mitarbeiter ein bestimmter monatlicher Grundpreis , der je nach Bundesland unterschiedlich sein wird, festgelegt.  Ein guter Schritt , um eine Institution zu etablieren, die Qualitätssicherung betreibt, so Harmel. "Die Idee ist gut, nur die Umsetzung ist falsch", sind sich Arndt und Resch-Hoppstock einig. "Die Pflege wird unterschiedlich bezahlt", verdeutlicht Resch-Hoppstock. Es sei also unfair, von jedem den gleichen Betrag zu verlangen. Sinnvoller wäre es, erklärte sie, dass die Gehaltsstufen beim Betrag berücksichtigt werden.

Pflegestärkungsgesetz II

 Sabine Resch-Hoppstock,Heimleitung, Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt, lobt das Pflegestärkungsgesetz II.
Sabine Resch-Hoppstock,Heimleitung, Seniorenbetreuung Schloß Schliestedt, lobt das Pflegestärkungsgesetz II. Foto: Max Förster



Laut diesem neuen Gesetz, das ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, wird es nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade geben. Des Weiteren muss in Zukunft nicht tiefer in die Tasche gegriffen werden, wenn der Pflegegrad steigt. Denn jeder Patient, egal welche Einstufung, zahlt dann einen bestimmten maximalen Pauschalbetrag. Resch-Hoppstock lobt die Ansätze des Pflegestärkungsgesetzes. So sei für die Betroffenen eine Verbesserung erzielt, da man nun besser kalkulieren könne, welche Kosten auf einen zukommen.  Und eine unnötige Vorauszahlung der jeweiligen Einrichtungen, falle dadurch auch weg, erklärt Arndt.

Entbürokratisierung

Die Entbürokratisierung wurde von den anwesenden Pflegefachleuten ebenfalls als positiv bewertet. Hierbei wird einmalig ein Maßnahmenplan für die ersten paar Tage eines Patienten erstellt, der dann lediglich bei Veränderungen des Zustandes aktualisiert wird. Bisher wird alles täglich neu über ein Dokumentationssystem erfasst, so Resch-Hoppstock. Die Regelung findet allerdings nicht für die Arbeit in Kliniken Anwendung, erklärt Harmel.