Neues Verteilkontingent: So viele Geflüchtete kommen in die Region

Für die kommenden sechs Monate hat das Land Niedersachsen die Verteilung von Schutzsuchenden neu berechnet. Auch für die Region gibt es neue Zahlen.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Region. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat am heutigen Dienstag das neue Gesamtverteilkontingent für Schutzsuchende bekannt gegeben. Im Zeitraum von Oktober 2026 bis einschließlich März 2027 rechnet das Land mit insgesamt rund 6.000 Personen, die auf die niedersächsischen Kommunen verteilt werden müssen. Die acht Städte und Landkreise in der Region sollen in den kommenden sechs Monaten insgesamt 1.114 Schutzsuchende aufnehmen.



Innenministerin Daniela Behrens spricht von einem spürbaren Rückgang der Zuwanderung. Bis zum 4. Oktober wurden im laufenden Jahr 2026 nach Angaben des Landes 5.059 Schutzsuchende in Niedersachsen registriert. Damit zeichne sich bundes- und landesweit der niedrigste Stand seit 15 Jahren ab. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 hatten noch rund 18.700 Menschen Schutz in Niedersachsen gesucht, 2025 waren es rund 9.800.

Verteilung in der Region


Die Verteilung des Aufnahmesolls basiert vorwiegend auf der Bevölkerungszahl, berücksichtigt aber auch bestehende Über- und Unterquoten bei der Aufnahme. Dadurch ergeben sich für die Städte und Landkreise der Region sehr unterschiedliche Vorgaben.

Den größten Anteil übernimmt die Stadt Salzgitter. Sie soll in den kommenden sechs Monaten 335 Schutzsuchende aufnehmen. Es folgt der Landkreis Gifhorn mit 263 Personen. Nahezu gleichauf liegen der Landkreis Wolfenbüttel mit 161 und die Stadt Wolfsburg mit 160 Personen.

Für den Landkreis Helmstedt weist die Prognose 96 Personen aus, während die Stadt Braunschweig 84 Schutzsuchende aufnehmen soll. Deutlich geringer fällt das Kontingent für den Landkreis Peine aus: Dort sind 15 Personen vorgesehen.

Im Landkreis Goslar liegt das Aufnahmesoll bei null Personen. Hintergrund sind Über- und Unterquoten aus dem vergangenen Gesamtverteilkontingent. Diese wurden nach Angaben des Landes in das neue Kontingent übertragen. Kommunen, die ihre Aufnahmeverpflichtung aufgrund einer Überquote bereits erfüllt haben, müssen – abgesehen von sogenannten Anspruchsfällen – zunächst keine weiteren Personen aufnehmen.

Kommunen entscheiden über weitere Verteilung


Die konkrete Verteilung innerhalb der Landkreise auf die einzelnen Gemeinden und Stadtteile obliegt den Kommunen in eigener Zuständigkeit. Ministerin Behrens betonte, dass der Ausbau der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen weiter vorangetrieben werde, um die Städte und Gemeinden künftig stärker zu entlasten.

Zugleich weist das Ministerium in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass es sich bei dem Gesamtverteilkontingent um eine Prognose für die kommenden sechs Monate handelt. Die tatsächliche Zugangssituation kann die Höhe des Verteilkontingents verändern. Nach Ablauf des Zeitraums soll das Gesamtverteilkontingent neu festgesetzt werden.