Region. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat zum Stichtag 1. April ein neues Gesamtverteilkontingent für den Zeitraum von April 2026 bis einschließlich September 2026 festgesetzt. Das Land geht dabei von einer Gesamtzahl von rund 7.000 Geflüchteten aus, die in den kommenden sechs Monaten in den niedersächsischen Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung hervor.
Insgesamt sei laut Ministerium die Zahl der Asylsuchenden in den vergangenen zwei Jahren deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2024 hatten noch rund 18.700 Menschen in Niedersachsen Schutz gesucht. 2025 waren es lediglich rund 9.800 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. Gründe dafür seien unter anderem eine Kombination aus europaweit verstärkten Grenzkontrollen, Kooperationen mit Herkunfts- und Transitstaaten sowie einer restriktiveren Asylpolitik. Gleichzeitig wird die weltpolitische Lage genau beobachtet. Bisher hätten die Konflikte im Nahen Osten nicht zu verstärkten Fluchtbewegungen nach Europa geführt. Die Lage sei aber ähnlich wie in der Ukraine schwer abzuschätzen.
Prognose als Einschätzungshilfe für Kommunen
Über die Neufestsetzung des Gesamtverteilkontingents seien die Kommunen mit Erlass vom 2. April informiert worden, heißt es weiter. Bei der Höhe des Gesamtverteilkontingents sei zu beachten, dass es sich um eine Prognose handelt, die den jeweiligen Kommunen als Einschätzungshilfe für die kommenden sechs Monate dienen soll. Es sei möglich, dass Änderungen der Zugangs- und Verteilsituation eintreten. Nach Ablauf des Gesamtverteilkontingents erfolge eine Neufestsetzung.
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt: „Mit der Neufestsetzung des Verteilkontingents schaffen wir für die Kommunen so viel Planungssicherheit, wie in einer von Krisen und Kriegen geprägten Welt möglich ist. Niemand kann heute verlässlich vorhersagen, inwieweit insbesondere der Krieg gegen den Iran zu neuen Migrationsbewegungen führen wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin gut aufstellen. Unser Ziel ist es dabei, die Kommunen bestmöglich zu entlasten. Auch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird hoffentlich dazu beitragen, dass wir in der EU zu einer besseren Steuerung der Migration und einer faireren Verteilung von Schutzsuchenden gelangen.“
Berechnung des Kontigents
Die Berechnung des Verteilkontingents erfolgt vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl und unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Die Verteilung auf die Gemeinden und Stadtteile innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kommunen. * Für Salzgitter ergibt sich eine besondere Situation: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Salzgitter verpflichtet sich die Stadt Salzgitter bis 30.09.2026 zur Aufnahme von 200 Geflüchteten pro Jahr. Die Verteilung von Geflüchteten darüber hinaus wird angesichts der besonderen Situation vor Ort vorläufig ausgesetzt. Die dadurch entstehende Unterquote ist nach Ablauf der Maßnahme abzubauen.
So ist das Verteilkontingent für die Region
Braunschweig: 87
Salzgitter: * 369
Wolfsburg: 198
Gifhorn: 306
Goslar: 4
Helmstedt: 149
Peine: 127
Wolfenbüttel: 163

