Nicht genug Kandidaten? Zukunft der Wolfenbütteler Ortsräte ungewiss

Noch vor der Kommunalwahl 2021 will man entscheiden, ob es so weiter geht wie bisher, oder ob Ortsräte zusammengelegt oder gar abgeschafft werden müssen.

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Nicht jeder Ortsrat ist so gut besucht. Archivbild
Nicht jeder Ortsrat ist so gut besucht. Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Im Herbst 2021 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Dann werden auch die Ortsräte der Ortsteile der Stadt Wolfenbüttel neu gewählt. Schon in der Vergangenheit habe es sich nach Angaben einiger Ortsräte schwierig gestaltet, genügend Bewerberinnen und Bewerber für die Listen zu finden. Vor einem Jahr hatte man zum Beispiel in Wendessen versucht, mit Flyern neue Interessierte zu gewinnen (regionalHeute.de berichtete). Nun informiert die Verwaltung die Ortsräte über mögliche Szenarien, über die noch vor der Wahl entschieden werden soll.


Es sei abzusehen, dass es besonders in kleineren Ortsteilen immer schwieriger werde, ausreichend Personen zu finden, die sich in einem Ortsrat engagieren möchten. Dies könne dazu führen, dass zukünftig einige Sitze in den Ortsräten unbesetzt bleiben müssten oder gar nicht erst ein handlungsfähiger Ortsrat zustande komme. Im Ortsrat Atzum sei im Januar 2020 der Fall eingetreten, dass ein Sitz im Ortsrat durch das Fehlen eines Nachrückers bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt bleiben werde. Daher sei vor der nächsten Kommunalwahl zu überlegen, wie zukünftig mit den Ortsräten verfahren werden solle.

"Die Bewerberlage frühzeitig einschätzen"


Wenn weiterhin zehn Ortsräte für die Ortsteile der Stadt Wolfenbüttel gewählt werden sollen, sei es notwendig, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen. Um den Einwohnerinnen und Einwohnern der Ortsteile die Ortsratstätigkeit etwas näher zu bringen, könnten die Ortsräte dem Beispiel des Ortsrates Wendessen folgen und einen Flyer erstellen, schlägt die Verwaltung vor. Für die weitere Vorgehensweise sei es in jedem Fall notwendig, dass alle Ortsräte die Bewerberlage frühzeitig einschätzen und zumindest grob bewerten, ob voraussichtlich ausreichend Kandidaten für die Besetzung der Sitze und darüber hinaus eine ausreichende Anzahl an Ersatzpersonen vorhanden sein werden.

Eine Alternative wäre die Zusammenlegung von Ortsräten. Es wäre möglich, in der Hauptsatzung festzusetzen, dass einige Ortsteile bei Vorliegen einer „engeren Gemeinschaft“ zusammengefasst werden. Dies könnte beispielsweise erfolgen, wenn historische Zusammenhänge, kulturelle Gemeinsamkeiten oder gleiche Bevölkerungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsverhältnisse vorliegen, so die Verwaltung. Die Ortsteile blieben bei einer solchen Entscheidung grundsätzlich in der derzeitigen Form bestehen und wären nur bezüglich der Ortsratsvorschriften des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zusammengelegt. Für die Zusammenfassung von Ortsteilen müsste die Hauptsatzung geändert werden. Dies sei nur vor Beginn der nächsten Wahlperiode möglich. Vor der Änderung sei der Ortsrat anzuhören, eine ohne Anhörung erlassene Änderung sei nichtig.

Ortsvorsteher statt Ortsrat


Die umfangreichsten Konsequenzen hätte eine Abschaffung der Ortsräte. Statt dieser würde für jeden Ortsteil ein Ortsvorsteher vom Rat für die Dauer der Wahlperiode berufen. Das Vorschlagsrecht hierfür habe die Partei, die in der Ortschaft bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten habe. Es sei auch möglich, nur für einzelne Ortsteile einen Ortsvorsteher vorzusehen. Ortsvorsteher hätten keine eigenen Entscheidungsrechte, seien aber zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, anzuhören und könnten Vorschläge zu Ortschaftsangelegenheiten unterbreiten.

Die Bestellung von Ortsvorstehern sei organisatorisch einfacher und finanziell günstiger, die Wahl von Ortsräten führe aber zu einer höheren demokratischen Legitimation und bietet der örtlichen Gemeinschaft deutlich bessere Mitwirkungsmöglichkeiten, so die Abwägung der Verwaltung. Zudem würden durch Ortsräte der Bürgermeister, der Verwaltungsausschuss und der Rat entlastet, da die Ortsräte eigene Entscheidungsrechte hätten.


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