Nicht verhandlungsfähig: Prozess gegen Winterkorn ausgesetzt

Im kommenden Jahr soll der Prozess neu angesetzt werden.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Verfahren des Landgerichts Braunschweig gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn konnte in der letzten Woche nicht fortgesetzt werden, da der Angeklagte im Krankenhaus lag. Nun ist klar: Das Verfahren muss ausgesetzt werden. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemeldung.



In dem Verfahren gegen Winterkorn habe die Kammer die am 3. September begonnene Hauptverhandlung ausgesetzt und alle anberaumten Fortsetzungstermine aufgehoben. Der Kammer liege nunmehr das medizinische Sachverständigengutachten zu der Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit von Martin Winterkorn vor, wonach dieser aus gesundheitlichen Gründen mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein werde, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.

Neuansetzung 2025


Die Hauptverhandlung könne deshalb nicht binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden. Die Kammer prüfe nun eine Neuansetzung der Hauptverhandlung für das 1. Quartal 2025. Sobald die Kammer über den Neubeginn der Hauptverhandlung entschieden und Termine anberaumt hat, werde dies bekannt gegeben.


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