Nickerchen wurde "Führerscheinkönig" zum Verhängnis

Gegen Rolf H. lag ein Haftbefehl vor, weil er seine Haftstrafe in der JVA Wolfenbüttel nicht angetreten hatte.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Baddeckenstedt. Das große Geschäft mit dem Verkauf von Führerscheinen aus dem Ausland dürfte für den 54-jährigen Rolf H. erst einmal Geschichte sein. Der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte und wegen Betrugs gesuchte Mann landete nun hinter den Gittern. Und das, nachdem er eher zufällig in die Hände der Justiz geriet.



Anfang November wurde der selbsternannte "Führerscheinkönig" Rolf H. in Baddeckenstedt gefasst, nachdem er mehrere Wochen untergetaucht sein soll. H., der vom Landgericht Detmold wegen des Vorwurfs des Betruges und des versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, trat seine Haft in der JVA Wolfenbüttel nicht an. Dort sollte er im September seine Strafe absitzen, weil er seinen Wohnsitz von Ostwestfalen in den Landkreis Wolfenbüttel verlegt hatte, erklärt die Staatsanwaltschaft Detmold auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Nach dem Nickerchen ging es in den Knast


H. war am Vormittag des 8. November in die Hände der Polizei geraten, weil er offenbar in seinem Auto eingeschlafen war. Anwohnern in Baddeckenstedt war der schlafende Mann in seinem Auto aufgefallen. Sie riefen die Polizei. Als die Beamten vor Ort eintrafen, sei H. wach gewesen, sagt Polizeisprecher Matthias Pintak auf Nachfrage. Bei der Überprüfung der Personalien sei dann festgestellt worden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.


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