Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Hartmut Moorkamp gegen den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur strengeren Regelung der Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten positioniert. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, insgesamt 29 Begriffe, darunter "Rindfleisch" (beef), "Huhn" (chicken), "Filet" (tenderloin) und "Speck" (bacon), zukünftig ausschließlich Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorzubehalten.
Die Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, betont, dass die geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Fleischersatzprodukte aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll und daher beizubehalten sind. Bezeichnungen wie „veganes Würstchen“ oder „Veggie Chicken Burger“ geben Verbrauchern sowohl Auskunft über die fleischfreie Eigenschaft als auch über Geschmack, Zubereitung und Verzehrmöglichkeit. Die Eignung für Veganer und Vegetarier wird durch die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und ergänzende, konsensbasierte Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) gewährleistet. Eine Verwechslungsgefahr mit Originalprodukten wird von der Landesregierung nicht gesehen.
Kein Wettbewerbsnachteil für Fleischerzeuger
Auf die Frage nach möglichen Wettbewerbsnachteilen für Erzeuger tierischer Lebensmittel stellt die Landesregierung klar, dass kein solcher Nachteil bestehe. Die Kennzeichnungs- und Bewerbungspflichten für tierische und pflanzliche Lebensmittel seien so ausgestaltet, dass sie einen fairen Wettbewerb gewährleisten und irreführende Angaben ausschließen.
Die beabsichtigte neue EU-Regelung würde nach Einschätzung der Landesregierung vielmehr die Vermarktung von Fleischersatzprodukten erschweren und damit indirekt Fleischprodukte bevorzugen. Die geltenden Regelungen diskriminierten weder die eine noch die andere Seite.
Wunsch nach Lockerung im Milchsektor
In der Stellungnahme äußerte die Landesregierung auch einen Wunsch bezüglich der Regelungen für pflanzliche Milchersatzprodukte. Während Bezeichnungen wie "Milch", "Joghurt" oder "Käse" auf EU-Ebene ausschließlich tierischen Erzeugnissen vorbehalten sind – was Bezeichnungen wie „Sojamilch“ oder „Mandelmilch“ ausschließt – hält die Landesregierung aus Verbraucherschutzsicht entsprechende Lockerungen für wünschenswert. Dies würde umgangssprachliche Bezeichnungen wie „Hafermilch“ anstelle des rechtlich korrekten „Haferdrink“ zulassen.