Niedersachsen verstärkt Investitionen in die Fließgewässerentwicklung

Auch Projekte aus den Landkreisen Gifhorn und Wolfenbüttel werden gefördert.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, möglichst viele Fließgewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Symbolbild
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, möglichst viele Fließgewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Symbolbild | Foto: Julia Seidel

Hannover. Das Land Niedersachsen treibt die Entwicklung der Fließgewässer zwischen Ems und Elbe weiter voran: In dem seit 2012 laufenden Programm zur Förderung sogenannter kleiner Vorhaben der Fließgewässerentwicklung stehen dabei erstmals rund eine Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Durch die Gelder werde das erfolgreiche Modell der Umsetzung von Vorhaben durch Vereine und Verbände gestärkt, so das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in einer Pressemitteilung. Mit der kontinuierlichen Umsetzung von Gewässerentwicklungsvorhaben soll die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unterstützt werden.


„Viele der nun zur Förderung vorgesehenen Vorhaben wurden von Partnern in der Gewässerallianz beantragt", erklärt Johannes Leicht vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Mitglieder in der Gewässerallianz sind Unterhaltungsverbände, die gemeinsam mit dem NLWKN gezielt Vorhaben an hydrologisch besonders entwicklungsfähigen Gewässern durchführen. Insgesamt 34 Vorhaben teilen sich die Förderung von einer Million Euro.

Diese Vorhaben werden in unserer Region gefördert:


Zur diesjährigen Förderung vorgesehen sind auch einige Projekte aus den Landkreisen Gifhorn und Wolfenbüttel. Dies sind der Ise-Anschluss eines Altarms bei Neudorf-Platendorf, Flächenerwerb in Gewässerkorridoren der Lachte und Lutter im Einzugsgebiet der Landkreise Gifhorn und Celle, die naturnahe Umgestaltung des Kainbachs bei Steinhorst sowie der Rückbau eines Sohlabsturzes an der Wabe in Salzdahlum zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie zur Strukturgüteaufwertung.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, möglichst viele Fließgewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Voraussetzungen dafür sind eine gute Wasserqualität und natur­nahe Gewässerstrukturen. Das Programm für kleine und mittlere Vorhaben der Fließgewässerentwicklung ergänzt die bisherige Förderung der Fließgewässerentwicklung mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). „Damit erweitert das Land die Möglichkeiten für Vereine und Verbände, aktiv an der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mitzuwirken", so Leicht.