Niedersachsen will Pflicht zur Masernimpfung aufschieben

Das Land Niedersachsen hat am gestrigen Dienstag im Bundesrat die Aufschiebung der Masernimpfpflicht beantragt. Demnach soll ein Impfnachweis erst im kommenden Jahr erbracht werden.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Wie die niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung berichtet, hat das Land beim Bundesrat beantragt, die Meldepflicht für Masernimpfungen an Schulen und Kindergärten auf Ende 2022 zu verschieben. Bislang sollten die Nachweise bis Ende Juli 2021 erbracht werden. Damit will Niedersachsen die zuständigen Gesundheitsämter in der Pandemie entlasten.


Eigentlich hat das Masernschutzgesetz bereits seit März 2020 Bestand. Darin wird geregelt, dass alle Beschäftigten in Schulen und Kitas, die nach 1970 geboren sind, aber auch Kinder ab dem ersten Lebensjahr gegen die Masern geimpft sein müssen. Unter das Gesetz fielen auch Angestellte aus dem medizinischen Bereich, sowie Menschen in der Tagespflege und Asylbewerber. Ziel ist es, die Krankheit von den Kindern fern zuhalten. Damit reagierte die Bundesregierung auf vermehrte Ausbrüche in Kitas und Schulen in den vergangenen Jahren.

Um den Einrichtungen und ihren Angestellten Zeit zu geben sich den neuen Regeln anzupassen, wurde die Meldepflicht auf den Juli 2021 festgelegt. Das, so Niedersachsens Kultusminister Grant Henrik Tonne (SPD), sei in der aktuellen Lage jedoch nicht mehr tragfähig. Immerhin seien die Gesundheitsämter für die Bearbeitung der Rückmeldungen zuständig. In der aktuellen Pandemie seien die jedoch schon jetzt an der Belastungsgrenze.

Nicht an der Impfpflicht rütteln


Entsprechend wolle sich das Land Niedersachsen darum bemühen die Meldepflicht um knappe 1,5 Jahre zu verschieben. Allein in Niedersachsen seien rund 60.000 Menschen von der Impfpflicht betroffen, eine entsprechende Arbeitslast käme auf die Gesundheitsämter zu, die, so Tonne, "an und über der Belastungsgrenze arbeiten". Gleiches gelte für Schulen und Kindergärten. Mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien auch sie zusätzlich belastet. Die nahende Meldefrist sei da nicht hilfreich.

Entsprechend sei eine Verschiebung vertretbar, auch wenn das Land weiter fest zu den ursprünglichen Beschlüssen stehe. Die Verschiebung sei zwar nötig, sicher bleibe aber auch, "dass die Maßnahmen zum Masernschutz in den Einrichtungen umfassend umgesetzt werden müssen." Aktuell sei der Entschließungsantrag im Landeskabinett von Ministern und Ministerpräsident beschlossen worden. Nun solle er so schnell wie möglich in den Bundesrat eingebracht werden. Die Länderkammer tagt am 12. Februar zum 1.000. Mal.


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