31-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung in Aurich verurteilt

Das Landgericht Aurich hat einen 31-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

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Sitzbank im Berliner Landgericht (Archiv)
Sitzbank im Berliner Landgericht (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Aurich. Das Landgericht Aurich hat einen 31-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten nun vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte nach Angaben des Gerichts im September 2023 in der Nähe des Tanzlokals "La Grotta" einen Mann mit einer Glasscherbe in den Rücken gestochen.


Der Vorfall eskalierte demnach, nachdem der spätere Nebenkläger mit seinem E-Bike zurückkehrte, um eine vorangegangene verbale Auseinandersetzung zu klären. Der Angeklagte soll aggressiv reagiert haben und zunächst den Reifen des Fahrrads haben, bevor er zugestochen habe, so der Vorwurf.

Die Verletzung des Nebenklägers musste notärztlich behandelt werden, er war mehrere Wochen arbeitsunfähig

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