BGH: Urteil zu Hannoveraner Juwelierraub rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in Hannover zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war.

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Bundesgerichtshof (Archiv)
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in Hannover zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.


Der Angeklagte hatte die Tat gemeinsam mit einem Cousin geplant und die Beute aufteilen wollen. Der Angeklagte überredete zwei Mittäter, den Überfall auszuführen, und stellte ihnen dafür eine Sporttasche sowie einen Revolver zur Verfügung. Am 11. Juli 2023 schossen die Mittäter mit dem Revolver auf einen Mitarbeiter des Juweliergeschäfts, der durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt wurde.

Das Landgericht Hannover hatte den Angeklagten als Mittäter des besonders schweren Raubes angesehen, jedoch die Verletzung des Mitarbeiters nicht nach § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet, da der Revolver nur als Drohmittel eingesetzt werden sollte. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 5. März 2026 - 6 StR 368/25 ).

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