Stade. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stade im sogenannten "Fohlenfall" bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Das teilte das Landgericht Stade am Donnerstag mit.
Im Fall war eine Stute versehentlich mit dem Sperma eines Dressurhengstes statt des gewünschten Springpferdehengstes besamt worden.
Die Klägerin hatte vom verantwortlichen Tierarzt 4.830 Euro Schadenersatz verlangt, unter anderem für eine angebliche Wertdifferenz von 2.500 Euro zwischen dem tatsächlich geborenen und dem gewünschten Fohlen.
Sowohl das Amtsgericht Tostedt als auch das Landgericht Stade hatten den Schadenersatzanspruch für die Wertdifferenz abgelehnt. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Rechtsauffassung an und betonte, dass nicht sicher sei, ob bei korrekter Besamung überhaupt ein Fohlen entstanden wäre und ein solches zwingend wertvoller gewesen wäre.
Bundesgerichtshof bestätigt Stader Urteil im Fohlen-Fall
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stade im sogenannten "Fohlenfall" bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

