Datenschutzbeauftragte legen Regeln für Mieter-Abfragen fest

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben einheitliche Regeln veröffentlicht, welche Angaben Vermieter von potenziellen Mietern verlangen dürfen.

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Netzwerk-Patchpanel (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben einheitliche Regeln veröffentlicht, welche Angaben Vermieter von potenziellen Mietern verlangen dürfen. Das teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper (CDU) am Donnerstag mit.


Die zehnseitige Orientierungshilfe soll Klarheit für Vermieter und Mietsuchende schaffen und datenschutzrechtliche Streitigkeiten vermeiden. Die Regeln unterscheiden zwischen drei Phasen des Vermietungsprozesses: Besichtigung, Mietinteresse und endgültige Auswahl. So dürfen bei einer Besichtigung in der Regel noch keine wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt werden.

Erst wenn ein konkretes Mietinteresse besteht, sind Fragen nach einem Insolvenzverfahren zulässig. Für die endgültige Auswahl können dann spezifische Bonitätsnachweise verlangt werden, jedoch keine umfassenden Selbstauskünfte von Auskunfteien.

Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden. Vor-Ort-Kontrollen in Niedersachsen hatten 2024 zahlreiche datenschutzrechtliche Mängel in der Immobilienwirtschaft aufgedeckt, darunter die unzulässige Archivierung von Ausweiskopien. Die neue Orientierungshilfe soll dabei helfen, solche Verstöße künftig zu vermeiden und die Rechte der Mietinteressenten zu wahren.


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