Eilantrag gegen Schulschließung in Bad Zwischenahn erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag gegen die geplante Zusammenlegung zweier Grundschulen in Bad Zwischenahn stattgegeben.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Bad Zwischenahn. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag gegen die geplante Zusammenlegung zweier Grundschulen in Bad Zwischenahn stattgegeben. Die 5. Kammer des Gerichts entschied, dass die Christophorus Grundschule und die Grundschule Rostrup vorerst nicht zu einer neuen Schule fusionieren dürfen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Gemeinde Bad Zwischenahn hatte die Zusammenlegung der katholischen Christophorus Grundschule mit der Grundschule Rostrup zum 1. August per Allgemeinverfügung angeordnet.


Dagegen klagten Schüler und Eltern der Christophorus Grundschule. Das Gericht sieht es als problematisch an, dass die Gemeinde keine ausreichenden Prognosen zur künftigen Schülerzahlentwicklung vorgelegt hat. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gemeinde kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Über die grundsätzliche Zulässigkeit der Schulzusammenlegung hat das Gericht noch nicht entschieden.

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