Landesregierung in Hannover stimmt Änderung des Bestattungsgesetzes zu

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) zugestimmt und ihn zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

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Friedhof (Archiv)
Friedhof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) zugestimmt und ihn zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit. Bisher müssen Ärzte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Tod durch eine Selbsttötung, einen Unfall oder ein Einwirken Dritter verursacht wurde.


Beamte der polizeilichen Tatortgruppen können an derartigen Leichen im Regelfall keine Feststellungen treffen, die weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat begründen. Dies könnte allenfalls durch eine Obduktion oder eine weitergehende Untersuchung von Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten erfolgen. Gesundheitsminister Andreas Philippi begrüßt die geplanten Änderungen.

"Kern der Gesetzesänderung ist eine präzisere Formulierung, um den Ärzten eine klarere Definition an die Hand zu geben und damit ein nicht zielführendes Meldeaufkommen bei den Ermittlungsbehörden zu vermeiden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen führen dazu, dass die personellen Ressourcen der Polizei in starkem Maße strapaziert werden und über die Belange der Strafverfolgung hinausgehen. Woran genau ein Mensch gestorben ist, ist für die Strafverfolgungsbehörden unerheblich, wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt."

Das sagte Philippi. Mit dem Änderungsgesetz wird dem Reformbedarf des § 4 Abs.

4 Satz 1 BestattG an aktuelle rechtliche Gegebenheiten Rechnung getragen. Der Landtag wird unterrichtet.


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