Osnabrück. Ein 32-jähriger Mann aus Osnabrück ist wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Cloppenburg stellte fest, dass er Arbeitslosengeld I und II zu Unrecht bezogen hatte, teilte das Hauptzollamt Osnabrück am Mittwoch mit.
Der Mann hatte im Juni und Juli 2021 sozialversicherungspflichtige Jobs angenommen, dies aber nicht gemeldet.
Durch eine automatische Prüfung der Agentur für Arbeit wurde der Betrug aufgedeckt. Der Mann hatte gleichzeitig Gehalt von seinen Arbeitgebern und Arbeitslosengeld erhalten.
Insgesamt kassierte er rund 7.400 Euro zu Unrecht. Das Hauptzollamt Osnabrück leitete daraufhin Ermittlungen ein, die zur Anklage führten.
Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Durch die Festsetzung der Strafe auf 120 Tagessätze gilt der Mann nun auch als vorbestraft.
Osnabrücker muss 1.800 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen
Ein 32-jähriger Mann aus Osnabrück ist wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden.
Amtsgericht (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur