OVG hebt Genehmigung für Gipsabbau bei Dassel auf

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Gipsabbau Lüthorst-Portenhagen bei Dassel aufgehoben.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Dassel. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Gipsabbau Lüthorst-Portenhagen bei Dassel aufgehoben. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.


Zwei weitere Klagen gegen das Vorhaben wurden dagegen abgewiesen. Geplant ist ein Gipsabbau auf rund 10,4 Hektar im Tagebau sowie auf weiteren 1,8 Hektar unter Tage. Erfolgreich geklagt hatten Eigentümer zweier Grundstücke, die für den Tagebau benötigt würden und die Flächen nicht freiwillig abgeben wollen. Nach Auffassung des Gerichts können die Grundstücke für den geplanten Gipsabbau nicht nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes enteignet werden.

Die entsprechenden Enteignungsregelungen erfassten Gips, der im Tagebau gewonnen werden soll, nicht. Damit könne der Betreiber die für den Abbau erforderlichen Rechte an den Grundstücken nicht sicher nachweisen. Die Klagen einer Betreiberin eines benachbarten Wohnheims sowie einer Bewohnerin wies das Gericht ab.

Unzulässige Auswirkungen des geplanten Abbaus seien insoweit nicht festgestellt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Gegen das erfolgreiche Urteil ließ das OVG wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zu.

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