Polizei zieht bei Schwerpunktkontrollen im Stadtbahnnetz Waffen, Drogen und gestohlenes Fahrrad aus dem Verkehr

Die Polizei Hannover hat bei einem Kontroll- und Präventionseinsatz zur Überwachung des seit dem 1. April geltenden Waffenverbots im öffentlichen Personennahverkehr zahlreiche Verstöße festgestellt.

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Polizeiauto (Archiv)
Polizeiauto (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Hannover. Die Polizei Hannover hat bei einem Kontroll- und Präventionseinsatz zur Überwachung des seit dem 1. April geltenden Waffenverbots im öffentlichen Personennahverkehr zahlreiche Verstöße festgestellt. Wie die Polizeidirektion Hannover mitteilte, wurden am Mittwoch, 17. Juni, an mehreren Stadtbahnhaltestellen im Stadtgebiet Personen überprüft.


Dabei stellten die Beamten neben verbotenen Gegenständen auch Betäubungsmittel sicher und nahmen einen Tatverdächtigen vorläufig fest. Zu Beginn des Einsatzes kontrollierten die Einsatzkräfte Fahrgäste an den Haltestellen „An der Strangriede“ und „Kopernikusstraße“. Insgesamt wurden dort 54 Personen überprüft.

Die Beamten stellten dabei drei Einhandmesser, einen Schlagring sowie die Attrappe eines täuschend echt aussehenden Butterflymessers sicher. An der Station „Werderstraße“ verliefen die Kontrollen ohne Verstöße.

Im weiteren Verlauf des Einsatzes stellten Polizeikräfte an der Haltestelle „An der Strangriede“ zudem ein Fahrrad sicher, das zuvor als gestohlen gemeldet worden war. Im Laufe des Nachmittags verlagerten Teile der Einsatzkräfte ihre Kontrollen zur Station „An der Christuskirche“. Dort geriet ein 22-jähriger Mann in den Fokus der Polizei, bei dem neben einem Messer auch eine größere Menge Bargeld, Betäubungsmittel und Tabletten aufgefunden wurden.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover durchsuchten Polizeikräfte anschließend seine Wohnung und fanden weitere mutmaßliche Betäubungsmittel und Medikamente.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das zuständige Amtsgericht Hannover Untersuchungshaft an. Gegen den 22-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt.


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